Zitat:
Zitat von Psycho Joker
Wieso sollte er nach Jugendstrafrecht verurteilt werden?? Er ist doch schon 18 jahre alt und somit volljährig.
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mit 18 ist man nicht volljährig....vor dem gesetz ist man erst mit 21 voll strafmündig, also würde auf seinen fall 1. wegen seiner geistigen unreife aber auch wegen 2. seinem alters das jugendstrafrecht zählen,...
aber andrerseits verdient er sein eigenes geld,wohnt eigetlich nicht mehr zuhause,ist selbständig usw...das würde wieder für das erwachsenenstrafrecht gelten,...also mal abwarten was entschieden wird...
CNC