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Alt 27-03-2004, 01:15
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Ich weiß nicht, ob Hamas sich selber als reguläre Armee auffasst, aber solange sie in Umiform kämpfen sind ihre Mitglieder völkerrechtlich als Kombattanten und Mitglieder einer regulären Armee aufzufassen.

Der Unterschied von Jassin und Sharon ist, daß Jassin ein militärischer Behfehlshaber ist, Sharon aber ein ziviler. Somit ist Sharon völkerrechtlich Nichtkombattant. Jassin ist als Spion/Saboteur aufzufassen, da er keine Uniform trug. Seine Vernichtung war daher völkerrechtlich gerechtfertigt. Auch seine standrechtliche Erschiessung nach Gefangennahme wäre völkerrechtlich korrekt gewesen.

Darüber hinaus diente sie dem Staatsschutz. Der Staat hat also eine primäre, hoheitliche Aufgabe wahrgenommen, als er ihn vernichtete.

Geändert von Churchill (27-03-2004 um 01:20 Uhr).
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