Als Soldaten gelten nur und ausschließlich diejenigen, die in Uniform kämpfen und damit eindeutig einer Partei zuzuordnen sind. Für diese gilt die Genfer Konvention. Siehe dazu die passenden Ausschnitte aus der Haager Landkriegsordnung:
Zitat:
Artikel 1.
Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heern, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
1. daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
2. daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
3. daß sie die Waffen offen führen und
4. daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung "Heer" einbegriffen.
Artikel 2.
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.
|
@bbman:
Unser Z Jak gilt nicht als Guerilla-Einheit, da in Uniform kämpfend. Sie wenden lediglich teilweise Guerilla-Taktiken an ...