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Alt 28-03-2004, 19:53
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Zitat von googonzo
sei dir da nicht so sicher, meiner meinung nach gibt es das gesetz schon
(kann mich auch irren)
Du irrst dich.
Es gibt dieses Gesetz nicht, weils noch immer in der Diskussion steht.

@ONeill und Magiq99
In diesem Fall ist es eine interne Angelegenheit, die dem Innenministerium unterstellt ist. Daher darf nur der BGS als auch die Polizei an die Sache. Die Bundeswehr darf sich (vom GG her) nicht in die innere Sicherheit einmischen. Erst im V-Fall hat die Bw die nötigen Befugnisse.
Die Luftwaffe wird erst aktiv, wenn eine kriegerische Handlung bzw. der V-Fall vorliegt und erst dann darf die Luftwaffe eingreifen. Terrorismus aber obliegt der Zuständigkeit des BGS (und damit dem Bundesinnenministerium). Für die Erklärung des V-Falls bedarfes im übrigen eine 2/3-Mehrheit des Bundestages.
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Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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