Zitat:
Zitat von m1a22
Du irrst dich.
Es gibt dieses Gesetz nicht, weils noch immer in der Diskussion steht.
@ONeill und Magiq99
In diesem Fall ist es eine interne Angelegenheit, die dem Innenministerium unterstellt ist. Daher darf nur der BGS als auch die Polizei an die Sache. Die Bundeswehr darf sich (vom GG her) nicht in die innere Sicherheit einmischen. Erst im V-Fall hat die Bw die nötigen Befugnisse.
Die Luftwaffe wird erst aktiv, wenn eine kriegerische Handlung bzw. der V-Fall vorliegt und erst dann darf die Luftwaffe eingreifen. Terrorismus aber obliegt der Zuständigkeit des BGS (und damit dem Bundesinnenministerium). Für die Erklärung des V-Falls bedarfes im übrigen eine 2/3-Mehrheit des Bundestages.
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Ich verstehe schon wie Du das meinst. Aber wenn man ein entführtes Flugzeug, das möglicherweise als Suizidattacke verwendet wird, als Verletzung des deutschen Luftraumes ansieht, dann wäre das Sache der Luftwaffe.
Als damals dieser durchgeknallte Typ mit seinem Sportflugzeug durch Frankfurt flog starte doch auch die Luftwaffe mit Abfangjägern, so weit ich mich noch daran erinnern kann.