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Alt 28-03-2004, 20:19
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Eben nicht, weil es nicht Verletzung des Luftraumes wäre, den es handet sich noch immer um eine zivile Maschine. Verletzung des deutschen Luftraumes beinhaltet, dass Streitkräfte einer feindlichen Nationin den deutschen Luftraum eindringen, eine gekaperte Zivilmaschine gehört nicht dazu.

Das ist ja das Dilemma und warum es die Diskussion um diese Thematik gibt. daher bleibt es dabei, dass dies die Zuständigkeit des Bundesinnenminesteriums ist (Art. 35 Abs. 2, Art 87. Abs. 4, Art. 91 Abs. 1+2 des GG).

Ja, damals wurden zwei Phantom-Jäger der Luftwaffe entsendet, aber abschiessen hätten sie ihn nicht dürfen. Aber auch der Einsatz selbst war gesetzlich fragwürdig. Für den Abschuß wäre auch ein Bundestagsbeschluß nötig gewesen.
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