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Alt 29-04-2004, 16:35
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Na, dann will ich dir mal eine Geschichte erzählen. Es war vor vielen, vielen Jahren, das Internet war noch jung, da begab es sich im Rechenzentrum der Universität Münster, daß dort jemand verbotene Bilder ansah. (Ich muß anmerken daß dort frei zugängliche Rechner aufgestellt waren, die zwar für Studenten gedacht waren, aber es konnte eben jeder reinkommen und sie benutzen, außer den AIX-Workstations und den Suns.)
Sein Nachbar rügte dieses Verhalten, denn nach den Benutzungsbedingungen durfte das Internet ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken benutzt werden. Derjenige kümmerte sich jedoch nicht darum. Daraufhin verließ der Nachbar das RZ und begab sich zur Telefonzelle auf der andere Straßenseite. (Mobiltelefone hatte man noch nicht. Wie gesagt, es war vor vielen, vielen Jahren...)
Daraufhin kam dann die Polizei, verhaftete den Schmutzfinken, so richtig mit Handschellen und so weiter. Und der Rechner wurde beschlagnahmt, als Werkzeug, mit dem die Straftat begangen wurde. Das heißt, Rechner, Monitor, Tastatur und Maus, alles schön alarmgesichert und im Netzwerk eingerichtet, Universitätseigentum...egal!

Ich frag mich, ob sie auch den Server beschlagnahmt hätten, wenn es an der Sun gewesen wäre...hätten sie wohl machen müssen, denn die ist ein reiner Client...insofern hatte die Uni Glück.
Naja also der betreffende Rechner fehlte dann wochenlang im Rechenzentrum. Irgendwann kam er nochmal zurück.

Aber wenn er dir selbst gehört, dann wird er als Tatwerkzeug auf jeden Fall eingezogen. Das ist so, wie wenn du mit einem Hammer die Scheibe des Juweliers einschlägst: der Hammer ist Tatwerkzeug und wird eingezogen! Tatwerkzeug kann auch ein Auto sein, ein Messer, alles!

Der Rechner wird beschlagnahmt zur Beweissicherung UND als mögliches Tatwerkzeug, die Peripherie wird NUR als Tatwerkzeug beschlagnahmt. (Ohne Monitor keine Tat!)

So, nun weißt du bescheid und so machen sie das heute noch.

Geändert von Churchill (29-04-2004 um 16:43 Uhr).
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