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Alt 29-04-2004, 19:11
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Das LKA Nordrhein-Westfalen hat den Usus etabliert, wegen solcher Straftaten nicht mehr zu ermitteln. Aber es ist
1. Immer noch strafbar. (Durch das Gesetz.)
2. Kann es immer noch verfolgt werden, wenn der zuständige Staatsanwalt so entscheidet. Und junge, neue Staatsanwälte sind ehrgeizig.
3. Gibt es diesen Usus in anderen Bundesländern offensichtlich nicht.

Zusammenfassung: die Polizei entscheidet nicht, ob etwas strafbar ist. Das tut das Gesetz. Der Staatsanwalt entscheidet, ob etwas verfolgt wird, wobei es Antragsstraftaten und Offizialdelikte gibt, die verfolgt werden müssen. Außerdem kann er durch Klage auch zur Verfolgung gezwungen werden. Das Urteil wiederum spricht ein Richter, nicht die Polizei.

Also nochmal, wer ein unkalkulierbares Risiko wünscht, der kann das machen. Wer klug ist, überlässt den zuständigen Behörden diese Ermittlungen.

Geändert von Churchill (29-04-2004 um 19:18 Uhr).
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