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Alt 29-04-2004, 23:02
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SonMokuh SonMokuh ist offline
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Na da kann ich mich Mosch so ziemlich vollkommen anschließen. Ist eben ein enormer Unterschied, ob man weiss dass es nur gespielt ist, oder ob man sich da dann doch nicht ganz sicher ist.


@Churchill: Was kann man noch tun um dich zu überzeugen, außer eindeutige Beweise zu liefern?

Aber tu uns allen einen Gefallen, nimm deine letzten Nerven zusammen, überwinde deine Ignoranz und erklär uns bitte, was an diesem Satzteil falsch ist: "dass gegen Zufallsfinder von kinderpornographischen Schriften in Online-Diensten und Datennetzen generell keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden."

Da steht doch eindeutig, dass keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden?

Und das ist mit Sicherheit bundesweit geregelt, oder willst du mir erzählen, dass man dafür in Bayern 2 Jahre innen Knast kommt und in Rheinlandpfalz streiffrei ausgeht?

Da gibts jetzt 3 Möglichkeiten:
1. Entweder, du antwortest nicht, dann bist du ein Ignorant.
2. Du behauptest weiterhin ohne (oder mit erfundener) Begründung das Gegenteil, dann bist du ein Dickkopf.
Oder 3. Du gibst mir bzw. uns Recht und gestehst dir selbst ein, dass auch du Fehler machst.

Naja, wie sagt man: Wer die Wahl hat, hat die Qual?
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Geändert von SonMokuh (29-04-2004 um 23:11 Uhr).
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