@TeamTanx
"Danach ist die Speicherung grundsätzlich nur zulässig, soweit sie für die Abrechnung erforderlich ist. Nach 80 Tagen müssen diese Daten zwingend gelöscht werden. Wenn der Provider die Daten schon gar nicht speichern durfte oder sie schon gelöscht haben müsste, darf er diese natürlich auch nicht weitergeben."
Der Provider kann nur das weitergeben, wass er auch speichern darf.
Eine Flatrate bedarf nicht der Speicherung der Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken. Einige Provider tun dies trotzdem.
Es gibt wohl noch die Ausnahme, wenn ein Verdacht besteht. Soll nun aber jemand, welcher spezielle Inet Dienste Nutzt unter Generalverdacht gestellt werden?
Es gab in der Vergangenheit einige sehr bedenkliche Zusammenarbeiten von Ermittlungsbehörden und speziellen Providern.
Ich glaube vor kurzen gelesen zu haben, dass in keiner anderen Demokratie der Welt der Staat so viel belauscht, bespitzelt und speichert wie in D.
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>[ ][]* „Ich habe Dinge gesehen, die ihr Menschen niemals glauben würdet. Gigantische Schiffe, die brannten, draußen vor der Schulter des Orion. Und ich habe C-Beams gesehen, glitzernd im Dunkel nah dem Tannhäuser Tor."
Geändert von PlayFair (08-06-2004 um 13:16 Uhr).
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