
03-08-2004, 20:21
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EVA Programmierer
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Registriert seit: Aug 2003
Ort: in den bergen OÖ
Beiträge: 2.681
OL Nick: OesipoweR
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Zitat:
Zitat von Churchill
Ja, das amerikanische Rechtssystem ist von England übernommen. Und das geht ursprünglich vom System "Urteil aus Erfahrung" oder Erfahrungsrecht aus, auch wenn sich da inzwischen schon vieles abgeschliffen hat. (Im Gegensatz dazu steht das römische Recht, wozu die gesamte kontinentaleuropäische Rechtstradition gehört.)
Das heißt, wenn ein völlig neuer Fall auftaucht, urteilt der Richter nach den vorhandenen Gesetzen. Das ist aber sehr selten. Bei einem mit einem alten gleichartigen Fall urteilt er aber so, wie der vorige Richter einen solchen Fall beurteilt hat. Ein Vorgehen ist also dann legitim, wenn es schon einmal vorgenommen wurde und es muß dann unbedingt ebenso geurteilt werden.
Man vergleiche dazu in "Zeugin der Anklage" den Antrag des Anwalts, noch einmal in die Beweisaufnahme einzutreten. Dazu bringt er drei Bücher aus dem sogenannten "Corpus Juris Secundum" mit, das sind die gesammelten alten Fälle, die im englischen Rechtssystem eben verbindlich werden. Daraus legt er dem Richter drei Fälle vor, wo schon einmal nach Abschluß der Beweisaufnahme wieder in diese eingetreten wurde und weist darauf hin, daß der Richter an einem dieser Prozesse als junger Staatsanwalt beteiligt war und auch sein Antrag auf Nichtwiederaufnahme damals vom Richter abgelehnt wurde.
Daraufhin genehmigt er die Wiederaufnahme.
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lölöl des is ja hammer des is ja ein "tolles" system wen einmal ein richter falsch entscheidet entscheiden alle andren in nachfolgenden fällen auch falsch löl da greif ich mir aufs hirn omg
mfg ausn bergen
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ÖsipoweR RulZ 
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