In Deutschland gibt es aber auch keine 12 Laienrichter.
Soweit ich mich erinnere sind in der sogenannten "kleinen Strafkammer" 1
Richter und zwei Schöffen, in der "großen Strafkamme" 2 Schöffen und 3
Richter. Die Verhandlung wird von einem Richter geführt, die Schöffen können
aber Fragen stellen und wirken am Urteil mit.
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