Ich bin Agnostiker. Grund: Ockhams Messer.
Außerdem habe ich die Theorie, daß nur Leute, die eine persönliche Vision von Gott hatten, an ihn glauben. Also kann man es sich nicht aussuchen, entweder man hat eine Vision oder man glaubt nicht.
Was du beschreibst, Mosch, ist der klassische Zustand nach der Entlassung aus der Religion. Da bist du nicht der einzige, eher in der Mehrheit.
Derksen: Du kannst schon ab 14 austreten. (Jetzt warst du 3 Jahre zulange drin

)
Da gehst du mit Personalausweis zum Standesamt und erklärst, daß du austreten willst. Für Minderjährige kostet das meistens auch nichts, ab 18 kostet es manchmal was. (Von Stadt zu Stadt unterschiedlich, je katholischer die Gegend, umso teurer, lol!)
Gesetz über die religiöse Kindererziehung
Vom 15. Juli 1921 (RGBI. S. 939) - geändert durch Gesetz vom 12. September 1990 (BGBI. I S. 2002, 2023)
§ 5
Nach Vollendung des 14. Lebensjahrs steht dem Kinde die Entscheidung darüber zu, zu welchem religiösen Bekenntnis es sich halten will.