moin.
ich hab mich mal gefragt wo der seppl solche beiträge her hat und ob er die selber geschrieben hat:
Zitat:
Zitat von Sepuku
conditio sine qua non.
Danach ist die Handlung dann Ursache eines Erfolges, wenn sie nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele .Dabei sind alle Bedingungen gleichwertig (äquivalent), wenn sie den Erfolg nur mitverursacht haben. Es gibt keine Unterscheidung zwischen wesentlichen und unwesentlichen Bedingungen oder nach der Nähe zum Erfolg.
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Zitat:
Zitat von Sepuku
Zum Mittäter( was er nicht ist):
Mittäter sind dadurch gekennzeichnet, dass die Tat gemeinsam gewollt und durch aufeinander abgestimmte zusammenwirkende Tatbeiträge begangen wird, wobei die Aufteilung der Tatbeiträge unerheblich ist.
Zum Mittelbaren Täter:
Mittelbarer Täter einer Straftat ist, wer die Straftat durch eine andere Person (Tatmittler, Werkzeug) begehen lässt. Der mittelbare Täter verwirklicht die Tatbestandsmerkmale nicht in eigener Person, sondern in der des Tatmittlers und hat selbst die Tatherrschaft.
Dulden oder Unterlassen wird beim Mittelbaren Täter nicht unterschieden.
Um es genau auf den Punkt zu bringen und nicht noch mehr über die Art des Vorwurfs diskutieren zu müssen.
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deshalb hab ich mal ne runde gegooglet und bin auch direkt fündig geworden:
http://www.jura.uni-sb.de/CJFA/mater...2/t_kausa.html
und:
http://www.recht-in.de/kommentare/ko..._id=13&k_id=26
diese besonders klug klingenden beiträge sind nahezu 1:1 kopiert. ich will dich hier nicht angreiffen seppl, aber ein bissel lustig find ich das schon.