Härtere Strafen für illegales Kopieren geplant
Raubkopierern drohen Geld- und Gefängnisstrafen
Wer künftig beim illegalen Kopieren von urheberrechtlich geschützten Werken aus Internet-Tauschbörsen erwischt wird, riskiert bis zu drei Jahren Gefängnis oder eine Geldstrafe. Im Bundesinnenministerium wurde ein entsprechender Entwurf vorgestellt, um das Urheberrecht zu ändern. Das berichtet "Computerbild".
Bagatellfälle nicht verfolgen
Mit der Neufassung wolle man nicht "die Schulhöfe kriminalisieren", betonte Justizministerin Brigitte Zypries (SPD). "Wir sehen für Bagatellfälle einen Strafausschließungsgrund vor", erklärte die Ministerin gegenüber "Computerbild".
Kopieren einzelner Songs straffrei
Das Überspielen einzelner Songs aus illegalen Tauschbörsen bleibt straflos - vorausgesetzt dies geschieht nur in geringem Umfang und ausschließlich zu privaten Zwecken. "Wer also den neuesten Robbie-Williams-Song aus einer illegalen Tauschbörse herunter lädt, wird nicht gleich vom Staatsanwalt verfolgt. Er muss aber mit Schadenersatzansprüchen rechnen", so die Ministerin.
Gericht entscheidet, wo die Grenze liegt
Ein Sprecher des Ministeriums sagte, das neue Gesetz sehe vor, eine Grenze zwischen Bagatellfällen und strafrechtlich zu verfolgenden Taten zu ziehen. Entscheidend sei, dass das Kopieren nur in geringem Umfang erfolge. Es sei Sache der Gerichte, die Grenzüberschreitung im Einzelfall zu bestimmen. Es mache keinen Sinn, ein bestimmtes Datenvolumen von Musiktiteln oder Filmen als strafrechtlich relevante Grenze festzulegen, da sich die Technik so rasant entwickle.
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Das Glück ist das einzige im Leben,
was sich verdoppelt,wenn man es teilt!
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