Zitat:
Zitat von maxl
Beschwerden, in Form einer Berufung, wo der Lehrer dann seine Gesamtnotengebung begründen muss, sind bei uns das "härteste" Mittel, wenn man nicht objektiv beurteilt wird und wenn du das mal gemacht hast, dann kannst du Schule wechseln. 
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du kannst auch vorher die schule wechseln.
ernst:
wenn der lehrer vorher schon als "versager" bekannt ist nehmen es einem seine kollegen nicht unbedingt übel.