Ja, die C&C-Diskussion hat aber in dem Thread eigentlich keine Daseinsberechtigung
Natürlich kann man betrügen, wenn man will. Das gilt aber immer. Im Zweifelsfall kann man immer noch Nachnahme schicken oder nur für Selbstabholer anbieten. Bei Nachnahme hast du maximal die Portokosten verloren und der Annahmeverweigerer kriegt hier einige Probleme ohne dass er daraus Nutzen zieht. Und wenn jemand bei mir verkommt und sich dann weigert, das Zeug zu bezahlen, sag ich "Alles klar" und mach die Tür wieder zu

Wie gesagt, ich denke durchaus, dass es da genug Möglichkeiten gibt, sich abzusichern.
Übrigens ist rechtliche Belangbarkeit nicht auf eBay beschränkt.