nachname ist eine möglichkeit! ..jedoch, wenn jemand ein spiel verkauft das, wie er sagt, unregistriert ist, der käufer zocken will und merkt es ist regisitriert - ist er schon angeschissen und demnach abgelinkt.
wenn man jetzt sagt, okay der verkäufer wird vom board gebannt - wow, dann liegt die verantwortung wieder bei uns. d.h. wir müssen beweisen - ist er nun abgelinkt worden oder nicht. wie soll das fehlerlos ablaufen? ich denke da wird schon eine gewisse problematik auf uns zukommen...
Zitat:
Übrigens ist rechtliche Belangbarkeit nicht auf eBay beschränkt.
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rechtlich belangbar ist man aber nur wenn man nicht anonym ist
