Zitat:
Zitat von Sven
Als Webmaster Links zu illegalen Sites durchgehen zu lassen allerdings schon.....
Es gibt irgendwo ein Urteil das besagt, das auf Boards wie diesem, so ein Link im Bereich der Aufsichtspflicht des Webmasters liegt. Demnach darf so ein Link nicht länger als eine Woche bestehen - sonst verletzt der Webmaster seine Aufsichtspflicht und er kann deswegen belangt werden.
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Hio
Wenn du dich als Webmaster etc. Ausdrücklich in einem Disclaimer von dem inhalt der da geposteten links distanzierst , bist du weitestgehend auf der sicheren seite! Bewegst dich quasi im rechtsfreien raum, da du ja nicht verantworlich gemacht werden kannst durch deine distanzierung.
§Auf immer mehr Webseiten findet man sog. Disclaimer. Dieses Dokument setzt sich kritisch mit deren Wirksamkeit auseinander und listet Gerichtsurteile auf, die sich bereits mit dieser Problematik befaßt haben.
Auf zahlreichen Websites findet man heute einen Text in diesem oder ähnlichem Wortlaut:
Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, daß man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das Landgericht Hamburg - nur dadurch verhindert werden, daß man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.
Wir haben auf dieser Seite Links zu anderen Seiten im Internet gelegt. Für all diese Links gilt: Wir möchten ausdrücklich betonen, daß wir keinerlei Einfluß auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten habe. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und machen uns ihre Inhalte nicht zueigen. Diese Erklärung gilt für alle auf unserer Homepage ausgebrachten Links!
Hingegen gibt es ein Urteil Landgericht Frankenthal (Pfalz) "Keine Haftung für Links" (Aktenzeichen 6 O 293/00)
Anbieter sind gemäß § 5 Abs. 1 TDG für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für fremde Inhalte dagegen, die sie zur Nutzung bereit halten, besteht eine Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG nur dann, wenn der Anbieter von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Nicht verantwortlich dagegen sind Anbieter nach § 5 Abs. 3 TDG für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln (...). Im vorliegenden Fall richtet sich die Verantwortlichkeit aber nach § 5 Abs. 3 TDG. Der Betreiber der Homepage "Pfälzer Links" vermittelt nämlich lediglich den Zugang zur Nutzung, indem er auf seiner Homepage Links zu den übrigen Homepages herstellt, auf denen dann die streitgegenständlichen Bilder abgelegt sind. Bei den Bildern handelt es sich aber daher um fremde Inhalte, auf die verwiesen wird.
Im vorliegenden Fall haben die Links (...) die Funktion eines Türöffners für Dritte und dienen nur der Erleichterung des Zugangs des Nutzers zu den betreffenden Homepages, wobei die Inhalte auf fremden Rechnern gespeichert sind und von diesem auch direkt zum Nutzer Übermittelt werden.
Links zum Thema:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile86.htm
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile13.htm
http://www.online-recht.de/vorent.html?LGHamburg980512
http://www.online-recht.de/vorent.ht...ergarten970630
in diesem sinne: