#1
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![]() Hallo zusammen.
Ich wollte euch nur mal darauf hinweisen, dass sich Punkt 3 §2 und Punkt 5 §1 irgentwie widersprechen. Zum einen ist das Erscheinen beim Training Pflicht zum anderen freiwillig. Oder hab ich da was falsch verstanden? Viel Glück bei eurer Bewerbung! Edit: Sorry, hätte Punkt 5 § 2 auch noch lesen sollen........ Geändert von Psyobs (06-01-2003 um 09:43 Uhr). |
#2
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np
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#3
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lol war wohl ein fauler leser
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