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#1
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Ebay: Ab wann schlechte Bewertung gerechtfertigt? / Rachebewertungen
Bisher habe ich nur SCHLECHTE Bewertungen abgegeben wenn ich einen Artikel nciht erhalten habe. Ist mir bisher erst ein mal passiert.
Im aktullen Fall habe ich mir ein Handy gekauft. Das wichtigste aus der Beschreibung: "Sie bieten auf ein gut erhaltenes Nokia 6230 mit Originalzubehör" Gut erhalten meint der Gute... Das Handy ist rumdherum stark verkratzt. Auch das Display hat sehr viele Kratzer. Ich mach den Handydeckel auf - sogar der Akku (! wie das?) hat Kratzer. Wie hat er das angestellt, bitte? Ich habe Kontakt mit dem Käufer aufgenommen und wollte noch im Preis was drücken, da das Handy nciht der Beschreibung entspricht (der "Tipp" steht sogar in der ebay Hilfe) Er beschimpfte mich gleich als Betrüger. in weiteren Mails is er mir sogar etwas frech rüber gekommen. Weitere sachliche Mails von mir bez. der Geschichte wurden dann komplett ignoriert. Ich denke das gibt ![]() Auf die Rachebewertung bin ich mal gespannt. Da bleibt mir auch ncihts anderes übrig als meine Antwort drunter zu klatschen. Meine Stats sind trotzdem runtergezogen ![]() Ach ja, die Kohle von mir hat er immerhalb eines Tages gehabt... "Gut erhalten" ist für ebay sicher sehr dehnbar. Denke nicht das die da was zu sagen werden. Ich habe bisher selten schlechte Erfahrungen gemacht. Das ist eine. |
#2
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Erstmal hast du sowieso 14 Tage Rückgaberecht, ohne angabe von Gründen, und erst Recht, wenn der Artikel auch nur im Geringsten von der Beschreibung abweicht
![]() Und zum anderen würde ich eine Anzeige erstellen..... Ebay anschreiben, die nehmen die schlechte Bewertung bei dir wieder raus ![]() ![]() |
#3
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Zitat:
(Das trifft natürlich nicht zu, wenn die Ware beschädigt ist, wie hier. Aber da kommt man dann um einen Anwalt nicht herum.) |
#4
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Ein Anwalt ist ja wohl das kleinste Problem, die gibt es doch an jeder Ecke.
![]() Ich würd auch versuchen, das Ganze rückgängig zu machen. Gutes Geld für Müll muss nicht sein.
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#5
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Würde mir eher eine neues Cover kaufen als einen Anwalt einzuschalten. Sparst dir viel Stress
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#6
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Zitat:
![]() also für mich sieht das nach betrug aus, n akku zu zerkratzen mit deckel drauf geht nicht ![]() |
#7
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Zitat:
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#8
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@ahits: danke, solche tipps kann man gebrauchen
![]() @Magic: Yo, das traue ich ihm zu ![]() |
#9
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Kleiner Tip: Macht euch einen Kaufnamen und einen Verkaufnamen.
Wenn der Kaufname schlechte Bewertungen kassiert hat, neuen machen. Beim verkaufen tut man ja sowieso alles, um den Käufer zufrieden zu stellen. Und beim kaufen kann sowieso kein Anbieter verhindern, daß man kauft. Der Name braucht also keine Spitzenbewertungen. |
#10
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Oft kommen schlechte Bewertungen bei mir nicht vor. Bei 80 Transaktionen aktuell keine einzige.
Desw. hab ich sowas eigentlich nicht nötig. Bisher lief alles fair und problemlos ab - und ich habe eigentlich auch keinen Grund zur Annahme dies würde sich in Zukunft ändern. |
#11
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huhuuuuuu, und da isser:
"Droht leuten,Hinterher PREIS Druecken wollen,spaete bezalung ACHTUNG alle EBAYER" lol.... ...schaunmermal was ebay meint. |