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  #31  
Alt 25-03-2004, 00:39
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solange es menschen gibt zerstören sie andere Menschen. es wird NIE frieden geben es gibt nur waffenstillstand
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  #32  
Alt 25-03-2004, 11:27
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hier haste mal ne seite
The Vietnam War

da sind auch noch ne menge links mit dabei

ich muss mal schauen ob ich die anderen links noch habe

Veterans

http://pzzzz.tripod.com/namtour.html

http://members.aol.com/viperash50/page2/index.htm
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es kann nur einen geben

Geändert von YODA (25-03-2004 um 11:39 Uhr).
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  #33  
Alt 25-03-2004, 12:30
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An alle "Mensch = das Böse"-Heulsusen. Ersetzt in euren Ausführungen "der Mensch" durch "ich" und "die Menschen/die Menschheit" durch "wir". Ansonsten klingt das so, als wärt ihr was Besseres. Danke.


Zum Thema: Ja, das war der Polizeichef von Saigon der während der Tet-Offensive einen Vietcong hinrichtet.
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  #34  
Alt 25-03-2004, 14:26
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Zitat:
Zitat von AMD-Powered
Das grausamste Tier ist der Mensch!!!
wow... Entdeckung des Jahrhunderts...
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  #35  
Alt 25-03-2004, 15:36
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Zitat:
Zitat von Psycho Joker
Ja, das war der Polizeichef von Saigon der während der Tet-Offensive einen Vietcong hinrichtet.
Gabs da nicht noch eine Vorgeschichte? Daß betreffender Vietcong nur kurz davor noch jemanden getötet hat? Da könnte man also von einer Kurzschlusshandlung sprechen.
Oder war das bei einer anderen Exekution? Mein altes Gehirn macht nicht mehr so mit, wie ich mir das wünschen würde
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Sie schreien nach uns um Hilfe, wenn ihnen das Wasser in das Maul rinnt,
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  #36  
Alt 25-03-2004, 18:31
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Der Vietcong auf dem Bild gehörte zu jenen Truppen die während der Tet-Offensive in Zivilkleidung in die Hauptstadt Saigon eindrangen und Regierungsgebäude angriffen.
Die Exekution hat nichts mit Kurzschlusshandlung zu tun. Der Vietcong war einfach ein Soldat in Zivilkleidung ohne erkennbare Abzeichen. Und solche Gegner können gemäß der Haager Landkriegsordnung ohne Prozess exekutiert werden.
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  #37  
Alt 25-03-2004, 18:43
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Laut Genver Konvention war die Aktion illegal, da es sich dabei dann um einen Kriegsgefangenen gehandelt hat.

Zitat:
Die gefangengenommenen Soldaten stehen unter dem Gewahrsam des feindlichen Landes, das alles dafür tun muß, um den Soldaten trotz ihrer Gefangenschaft ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen
Wenn ich mich nicht sehr täusche, dann wurde diese Execution auch als Kriegsverbrechen gewertet.

EDIT: definition von Kriegsverbrechen

Zitat:
Als Kriegsverbrechen bezeichnet man im Allgemeinen Verstöße gegen die Haager Landkriegsordnung. Derartige Verstöße stellen etwa die gezielte Tötung der Zivilbevölkerung, Geiselerschießungen, der Gefangenenmord, Einsatz von Giftgas, Ausplünderung oder der systematische Raub von Kulturgütern, sowie jegliche demozidalen Handlungen dar.
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Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)

Geändert von m1a22 (25-03-2004 um 18:50 Uhr).
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  #38  
Alt 25-03-2004, 21:45
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Nein, weil die Genfer Konvention nicht auf Guerilla-Einheiten angewendet werden kann... Und das waren die Vietcong nun mal...
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  #39  
Alt 25-03-2004, 22:43
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Zitat:
Zitat von bbman
Nein, weil die Genfer Konvention nicht auf Guerilla-Einheiten angewendet werden kann... Und das waren die Vietcong nun mal...

hallo !
steh ich im wald wo haste denn das her ?

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  #40  
Alt 25-03-2004, 23:25
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Von einigen Militärs... Unser Zentrum Jagdkampf gilt auch als Guerilla-Einheit -> keine Genfer Konventionen für sie im Falle des Falles...

Ich denk mal, das is daher, dass Guerillas keine Soldaten sind und da in der Genfer Konvention nur von Soldaten die Rede is -> Pech gehabt...
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  #41  
Alt 25-03-2004, 23:35
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ich glaubs nicht

die genfer gillt fuer alle menschen erst mal
un den rest legt sich die eine oder andere regierung grad so wie es ihr in den kramm past

die amis machens ja grad mal wieder vor *guantanamo* wo sie 13 - 14 jaehrige kinder einsitzen haben


Die Regeln der Menschlichkeit
Als Teile des humanitären Völkerrechts regeln die Genfer Abkommen den Schutz, die Hilfe und die Behandlung der Opfer von Kriegen.

Bis Ende 2000 haben ca 189 Staaten dieses Abkommen unterzeichnet.

Die weitere Verbreitung der Akzeptanz dieser Abkommen ist eines der Hauptanliegen der Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

I. und II. Genfer Konvention
Verwundete, kranke und schiffbrüchige Soldaten müssen geschont und geschützt, gerettet und gepflegt werden.
Gefallene dürfen nicht geplündert werden, sie sollen identifiziert und nach den Riten ihrer Religion bestattet werden.
Sanitäts- und Seelsorgepersonal ist durch das Schutzzeichen des Roten Kreuzes gekennzeichnet und in seiner Arbeit geschützt.
Sanitätsgebäude, -formationen, -fahrzeuge und -material dürfen nicht angegriffen werden.
III. Genfer Konvention
Kriegsgefangene sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln.
Sie sind wie eigene Soldaten zu versorgen.
Sie dürfen ihr persönliches Eigentum behalten.
Sie sollen ihren Glauben und auch Sport ausüben dürfen.
Sie sollen Post an ihre Angehörigen schicken dürfen.
IV. Genfer Konvention
Zivilpersonen dürfen nie angegriffen werden und sind jederzeit mit Menschlichkeit zu behandeln.
Zivilkrankenhäuser sind unbedingt zu schützen.
I. Zusatzprotokoll
Der Anwedungsbereich ist auf internationale bewaffnete Koflikte erweitert, in denen Völker gegen Kolonialherrschafft und fremde Besetzung sowie gegen rassistische Regime in Ausübung ihres Rechts auf Selbstbestimmung kämpfen.
Verboten sind Waffen und Kriegsmethoden, die überflüssige Verletzungen und unnötige Leiden sowie ausgedehnte, langanhaltende und schwere Umweltschäden verursachen.
Verboten sind auch unterschiedslose Angriffe, Aushungern von Zivilisten, Zerstörung von lebensnotwendigen Objekten, Kulturgut und Anlagen, die gefährliche Kräfte enthalten (Staudämme, Kernkraftwerke)
Unverteidigte Orte und entmilitarisierte Zonen dürfen nicht angegriffen werden.
Die Familienzusammenführung wird erleichtert.
Eine internationale Untersuchungskommission wird eingerichtet.
II. Zusatzprotokoll
Hier werden Schutzbestimmungen in nicht-internationalen Konflikten (Bürgerkriegen) geregelt, mit ähnlicher Tendenz, jedoch nicht so ausführlich wie die vorangegangenen Vereinbarungen.

Genfer Abkommen
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Geändert von YODA (25-03-2004 um 23:39 Uhr).
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  #42  
Alt 28-03-2004, 14:16
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Als Soldaten gelten nur und ausschließlich diejenigen, die in Uniform kämpfen und damit eindeutig einer Partei zuzuordnen sind. Für diese gilt die Genfer Konvention. Siehe dazu die passenden Ausschnitte aus der Haager Landkriegsordnung:

Zitat:
Artikel 1.
Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heern, sondern auch für die Milizen und Freiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:
1. daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,
2. daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,
3. daß sie die Waffen offen führen und
4. daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.
In den Ländern, in denen Milizen oder Freiwilligen-Korps das Heer oder einen Bestandteil des Heeres bilden, sind diese unter der Bezeichnung "Heer" einbegriffen.
Artikel 2.
Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebiets, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antriebe zu den Waffen greift, um die eindrigenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren, wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.
@bbman:
Unser Z Jak gilt nicht als Guerilla-Einheit, da in Uniform kämpfend. Sie wenden lediglich teilweise Guerilla-Taktiken an ...
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