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Jaja, AOL.
![]() Wie das Ganze rechtlich aussieht kann ich dir nicht beantworten, da ich kein Jurist bin, dennoch würde ich einfach mal in eure entsprechenden AGBs schauen, wenn nicht schon geschehen. Viel Anbieter haben teilweise sehr verschachtelte Bedingenungen, wenn mehrere Module (Festanschluß/Telefon- Internet- Voip Flat etc.) nacheinander hinzugebucht wurden, welche auf den ersten Blick und einzeln betrachtet ganz easy waren. Was mich nun interssieren würde: seid ihr vor/ bei Vertragabschluß (mündlich oder schriftlich) darauf hingewiesen worden das das AOL-Phone eine Vertragsverlängerung von einem Jahr mit sich bringt? Wenn nein, wäre dies ein eventueller Ansatz, aber auch nur dann wenn ihr darüber nicht unterrichtet wurdet. Nicht unterrichtet heist aber nicht das es euch gesagt werden muß. Soll heissen: Als ihr das damals z.B. telefonisch orderte und ihr selbst nicht geziehlt nachgefgragt hattet, muss nicht unbedingt von AOL darauf hingewiesen werden. Aber spätestens mit der schricftlichen Bestätigung und den AGBs von AOL wäre es eure Aufgabe gewesen diese genau zu lesen, wenn euch da sowas aufgefallen wäre hättet ihr von eurem 14 tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen können. Da ich aber stark davon ausgehe das ihr in den verschiedenen Paragraphen diese Klauseln findet, sieht es schlecht aus, aber wie eingangs schon gesagt: Ich bin kein Jurist.
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