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Ich muß mich korrigieren: Arafat darf nicht als Kriegsgefangener erschossen werden. Er darf allerdings im Rahmen von Kampfhandlungen erschossen werden. (Wenn dies auch dem Protokoll von Oslo wiederspräche.)
Jaja, Völkerrecht ist kompliziert. Bis zum zweiten Weltkrieg waren für Terrorakte von Zivilisten gegen Invasionsarmeen sogar Vergeltungserschiessungen vorgesehen. Ich glaube für einen toten Soldaten durfte man 10 Zivilisten erschiessen. Das haben die Deutschen ja auch gemacht, war in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht. Wenn sie aber 11 erschossen haben war's ein Kriegsverbrechen. Ja, so macht Völkerrecht Spaß! Neoprophan: Ich weiß, daß sich die Leute nicht unbedingt an das Völkerrecht halten. Darum ging es aber nicht in dieser Erörterung. Ich wollte nur nachweisen, daß die Vernichtung von Jassin mit dem Völkerrecht in Übereinstimmung steht. Achja, nochmal ganz klar: Soldaten in Uniform dürfen nach Gefangennahme grundsätzlich nicht als Spione oder Saboteure erschossen werden. Auch dann nicht, wenn sie hinter den feindlichen Linien Fabriken sprengen, Brände legen, Soldaten erschiessen oder Stellungen auskundschaften. Sie sind dann keine Spione, sondern reguläre Soldaten mit der Funktion Aufklärer oder Kombattant. Wenn also ein feindlicher Soldat sich nachts in Uniform etwa an einer feindlichen Küste absetzen läßt, dort die feindlichen Stellungen erkundet und dann wieder zu seinem Schiff zurückkehrt (sowas ist im amerikansichen Unabhängigkeitskrieg vorgekommen und diejenigen haben aus ebendiesem Grund dabei bewußt Uniform getragen), darf er nach Gefangennahme nicht als Spion erschossen werden. Trägt er aber keine Uniform, ist er ein Spion und darf erschossen werden. Generell sind die Möglichkeiten eines Aufklärers in Uniform eben begrenzt, da er leicht erkannt wird. Daß Spezialtruppen oder Kavallerie immer schon hinter den feindlichen Linien operiert haben, ist ja sowieso klar. Nicht jeder Krieg hat klare Fronten, manche sogar gar keine. Geändert von Churchill (24-03-2004 um 13:36 Uhr). |