CommNews Forum Home  

Zurück   CnC Foren > Verschiedenes > Off-Topic

Antworten
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
  #1  
Alt 21-04-2005, 07:56
Naos Naos ist offline
Starcraft Mod

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: lalaland
Beiträge: 15.857
Naos hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
OL Nick: Naos.911
Style: vBulletin Default
Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...

Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 21-04-2005, 09:41
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
Moderator

 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Zug / Schweiz
Beiträge: 4.890
raptorsf ist...
raptorsf eine Nachricht über MSN schicken
Style: vBulletin Default
gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.

Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren.

Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken...
__________________
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 21-04-2005, 10:49
Naos Naos ist offline
Starcraft Mod

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: lalaland
Beiträge: 15.857
Naos hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
OL Nick: Naos.911
Style: vBulletin Default
wenn sie jetzt schon vom inkassobüro übers gericht zum anwalt gekommen sind, dann denk ich werden sie auch noch weiter gehen...
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21-04-2005, 17:41
Benutzerbild von MakeMeBuB
MakeMeBuB MakeMeBuB ist offline
Kanes rechte Hand

 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: NIEDERRHEIN|VIE
Beiträge: 4.760
MakeMeBuB hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
MakeMeBuB eine Nachricht über ICQ schicken MakeMeBuB eine Nachricht über MSN schicken MakeMeBuB eine Nachricht über Skype schicken
OL Nick: BaByDaNi
Bei uns is es auch sone Geschichte. Letztens bekam mein Vater ein schreiben von T-Online. Indem stand das der Vertrag Eco gekündigt wurden ist. Wir hatten jedoch gar keinen Vertrag bei T-Online und somit haben wir auch nie etwas gekündigt. Jetzt is meinem Vater aufgefallen das T-Online schon 7 Monate lang einen Betrag von 6,95€ eingezogen hat. Daraufhin hat mein Vater dort angerufen und gefragt was das für ein Vertrag sei und das wir eigentlich gar keinen haben. Die von T-Online konnten nur sagen das es irgendein Internetzugang sein muss und das sie das ganze prüfen werden. Komischerweise habe ich aber meinen Internetzugang bei 1&1 . 1 Woche später kam ein schreiben in dem stand, dass dieser Vertrag schon lange angerechnet wird und durch die Kündigung jetzt nicht mehr angerechnet wird. Doch wer wollte das denn wissen? Tjo mein Vater fand das alles ziemlich lächerlich, aber was will man machen. Die können einem ja nicht mal richtig erklären was das fürn Vertrag ist und wann man den abgeschlossen haben soll ..... Gut, jetzt handelt es sich ja noch um einen kleinen Betrag und er wird durch die Kündigung auch nicht mehr auf der Rechnung erscheinen, aber daran sieht man mal wieder wie man heutzutage über den Tisch gezogen wird und nichts machen kann .... .

MFG DanI
__________________


Member der GSG9 seit 17.07.2003
Leader der AoSaG seit 29.03.2004
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21-04-2005, 19:50
Benutzerbild von Narodnaja
Narodnaja Narodnaja ist offline
Kirov Aufpumper

 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: kurz vor München
Beiträge: 1.182
Narodnaja hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Narodnaja eine Nachricht über ICQ schicken Narodnaja eine Nachricht über MSN schicken
OL Nick: Narodnaja
Style: vBulletin Default
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?

@Naos: Ich hab heute einen Arbeitskollegen gefragt, dessen Freundin (in Kürze Frau) Anwältin ist (die, die den Max Strauß verklagt ). Der meinte, schon beim ersten Gespräch halten die Anwälte i.d.R. die Hand auf, daher korrigier ich meine obige Aussage.
Dem Anwalt kannst du imho den Schriftverkehr schicken, einfach eine kurze Zeile dazu in der Art wie "Anbei der Schriftverkehr bzgl. der Angelegenheit soundso", sonst nichts weiter dazu sagen. Eigentlich reicht das Schreiben von Arcor als Begründung. Bist du zufällig selbständig ? In dem Fall könntest du nämlich auch langsam mal anfangen, den Zeitaufwand (und Porto, Kopierkosten usw.) in Rechnung zu stellen. Ob das jemand beachtet, steht auf nem anderen Blatt, aber falls es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt (imho unwahrscheinlich, da Sachlage absolut klar) kannst du das als Schaden anführen. Wenn du nicht selbständig bist, wirds bisschen schwerer, da du wahrscheinlich keinen Stundensatz für deine Freizeit hast.
__________________
Manche Leute sagen, Fußball ist ein Spiel auf Leben und Tod.
Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22-04-2005, 04:24
WalnutXP WalnutXP ist offline
Avatar

 
Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 1.687
WalnutXP hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Zitat:
Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?
Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.
Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22-04-2005, 04:27
WalnutXP WalnutXP ist offline
Avatar

 
Registriert seit: Aug 2003
Beiträge: 1.687
WalnutXP hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Zitat:
Zitat von Narodnaja
@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?
Da ist er selber schuld. Ich gehe mal davon aus, dass das längst verjährt ist. Einspruch gegen eine Abbuchung muss innerhalb von 14 Tagen und nicht erst 7 Monate Später eingereicht werden. Bei mir hat mal irgendeine unbekannte Firma 250 € einziehen wollen, meine Bank hat das wegen nicht ausreichender Deckung zurückgewiesen, und mir dafür 1 € berechnet. Ich bin sofort zur Bank, und hab den einen Euro zurückverlangt. Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.

Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.
Ich habe das so verstanden, als dass er hier von seinem eigenen Anwalt spricht, nicht vom Gegnerischen. Mit dem Verteidiger des Gegners hast du normalerweise ohnehin nichts zu tun. Und deren Inkassobüro musst du auch nicht bezahlen, bevor das Gericht entschieden hat.
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 22-04-2005, 10:31
Benutzerbild von Sailor Moon
Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 175
Sailor Moon hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Zitat:
Zitat von WalnutXP
Soweit ich weiß, bist du tatsächlich zu einer einmaligen Antwort verplichtet, um mitzuteilen, dass du die Forderungen zurückweist. Die Antwort sollte per Einschreiben geschickt werden, und darf meines Wissens nach unfrei sein. Weitere Forderungen dürfen dann ignoriert werden.
Völliger Unsinn. Wo hast du das her? Nenne uns Deine Quelle.
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 21-04-2005, 22:45
Benutzerbild von Sailor Moon
Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 175
Sailor Moon hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Zitat:
Zitat von raptorsf
gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!

Ich kann dazu nur sagen, ich habe auf so ein Rechtsanwaltschreiben nicht geantwortet und sie haben nichtmal geklagt. Von den Dutzenden Inkassobüroschreiben ganz zu schweigen.

Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm.

Und zu Makemebub: Dein Vater muß seinen Kontoauszug monatlich prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen.
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 10-05-2005, 11:54
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 29.275
gersultan ist ein C...
OL Nick: gersultan
Zitat:
Zitat von Sailor Moon
Unsinn. Da kann ja jeder mit unberechtigten Forderungen an mich herantreten. Deshalb muß ich dem doch nicht antworten. Das kostet ja auch Porto und Umschlag!
schweigen kann im Geschäftsverkehr durchaus als stille Zustimmung gewertet werden. Dies ist zB im HGB geregelt.

Einfache "Zahlungsaufforderungen" etc. von unbekannten Firmen kann man als Privat-Person durchaus ignorieren. Aber keine von Firmen, mit denen man sonst im Kontakt steht (zB falsche T-COM Rechnungen etc pp).
Mit Zitat antworten
  #11  
Alt 10-05-2005, 12:07
Benutzerbild von Sailor Moon
Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 175
Sailor Moon hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Bitte die genauen Paragaraphen nennen.
Mit Zitat antworten
  #12  
Alt 11-05-2005, 00:30
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 29.275
gersultan ist ein C...
OL Nick: gersultan
suchst du vielleicht mal selber?!
Mit Zitat antworten
  #13  
Alt 11-05-2005, 05:35
Benutzerbild von Sailor Moon
Sailor Moon Sailor Moon ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 175
Sailor Moon hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.

Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund!

Hörensagen hilft hier nicht weiter.
Mit Zitat antworten
Antworten

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 14:08 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS

Affiliates
United Forum GetBoinKeD cnc.onlinewelten.de