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#1
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Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...
Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht. |
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#2
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gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.
Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer. Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren. Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken... |
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#3
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wenn sie jetzt schon vom inkassobüro übers gericht zum anwalt gekommen sind, dann denk ich werden sie auch noch weiter gehen...
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#4
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Bei uns is es auch sone Geschichte. Letztens bekam mein Vater ein schreiben von T-Online. Indem stand das der Vertrag Eco gekündigt wurden ist. Wir hatten jedoch gar keinen Vertrag bei T-Online und somit haben wir auch nie etwas gekündigt. Jetzt is meinem Vater aufgefallen das T-Online schon 7 Monate lang einen Betrag von 6,95€ eingezogen hat. Daraufhin hat mein Vater dort angerufen und gefragt was das für ein Vertrag sei und das wir eigentlich gar keinen haben. Die von T-Online konnten nur sagen das es irgendein Internetzugang sein muss und das sie das ganze prüfen werden. Komischerweise habe ich aber meinen Internetzugang bei 1&1
. 1 Woche später kam ein schreiben in dem stand, dass dieser Vertrag schon lange angerechnet wird und durch die Kündigung jetzt nicht mehr angerechnet wird. Doch wer wollte das denn wissen? Tjo mein Vater fand das alles ziemlich lächerlich, aber was will man machen. Die können einem ja nicht mal richtig erklären was das fürn Vertrag ist und wann man den abgeschlossen haben soll ..... Gut, jetzt handelt es sich ja noch um einen kleinen Betrag und er wird durch die Kündigung auch nicht mehr auf der Rechnung erscheinen, aber daran sieht man mal wieder wie man heutzutage über den Tisch gezogen wird und nichts machen kann .... .MFG DanI
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![]() Member der GSG9 seit 17.07.2003 Leader der AoSaG seit 29.03.2004 |
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#5
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@makemebub: aber das heisst doch, die haben sieben Monate einfach einen Betrag eingezogen, den ihr jetzt auch nicht zurückbekommt ?
@Naos: Ich hab heute einen Arbeitskollegen gefragt, dessen Freundin (in Kürze Frau) Anwältin ist (die, die den Max Strauß verklagt ). Der meinte, schon beim ersten Gespräch halten die Anwälte i.d.R. die Hand auf, daher korrigier ich meine obige Aussage.Dem Anwalt kannst du imho den Schriftverkehr schicken, einfach eine kurze Zeile dazu in der Art wie "Anbei der Schriftverkehr bzgl. der Angelegenheit soundso", sonst nichts weiter dazu sagen. Eigentlich reicht das Schreiben von Arcor als Begründung. Bist du zufällig selbständig ? In dem Fall könntest du nämlich auch langsam mal anfangen, den Zeitaufwand (und Porto, Kopierkosten usw.) in Rechnung zu stellen. Ob das jemand beachtet, steht auf nem anderen Blatt, aber falls es wirklich zur Gerichtsverhandlung kommt (imho unwahrscheinlich, da Sachlage absolut klar) kannst du das als Schaden anführen. Wenn du nicht selbständig bist, wirds bisschen schwerer, da du wahrscheinlich keinen Stundensatz für deine Freizeit hast.
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Manche Leute sagen, Fußball ist ein Spiel auf Leben und Tod.
Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das. |
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#6
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Zitat:
Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....Zitat:
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#7
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Zitat:
Haben die auch ohne Zicken gemacht. Von der Firma, die abbuchen wollte, habe ich nie mehr etwas gehört....Zitat:
Zitat:
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#8
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#9
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Ich kann dazu nur sagen, ich habe auf so ein Rechtsanwaltschreiben nicht geantwortet und sie haben nichtmal geklagt. Von den Dutzenden Inkassobüroschreiben ganz zu schweigen. Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm. Und zu Makemebub: Dein Vater muß seinen Kontoauszug monatlich prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen. |
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#10
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Zitat:
Einfache "Zahlungsaufforderungen" etc. von unbekannten Firmen kann man als Privat-Person durchaus ignorieren. Aber keine von Firmen, mit denen man sonst im Kontakt steht (zB falsche T-COM Rechnungen etc pp). |
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#11
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Bitte die genauen Paragaraphen nennen.
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#12
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suchst du vielleicht mal selber?!
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#13
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Nein. Wer etwas behauptet, muß es beweisen, nicht wer es bezweifelt, widerlegen. Und zum Beweis gehört die Angabe der Quelle.
Wenn du sie nicht angeben kannst, dann unterlasse solche Behauptungen. Entweder machst du die Sache richtig, oder du hältst den Mund! Hörensagen hilft hier nicht weiter. |