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#1
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vor allem würde ich bei der Rechtschutzversicherung das Kleingedruckte lesen. Vielfach gibts da Klauseln die gegen den Kunden gerichtet sind so, dass Du schlussendlich doch wieder auf Dich alleine gestellt bist. Zusätzlich schreiben sie Dir die Anwälte oft vor - und sehr oft sind die nicht gerade die besten...
Mich würde halt schon interessieren, ob das wirklich 50 "echte" Fälle sind oder ob da nicht etwas Wunschdenken der IFPI dahintersteckt. Die wollen doch nur potentielle Täter abschrecken und versuche ein Exempel zu statuieren. Aber wie schon vorher erwähnt, eine solche Klage steht auf der wackligen Beine - und meiner Ansicht nach ist in dem Fall der Vergleich für die IFPI die ideale Lösung aber nicht für die andere Partei (speziell aufpassen würde ich, da ja die IFPI von sich aus einen Vorschlag macht dies aussergerichtlich zu bereinigen - das kann heissen das sie selber weiss, dass der Ausgang sehr fraglich ist.....) |
#2
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Diese 50 Fälle sind denk ich aber auch keine kleinen Privatpersonen die sich mal n paar Lieder runterladen, sondern eher Leute die damit auch Geld verdienen wollen bzw das über ihre eigene Site noch bissl vermarkten o.ä.
In Deutschland gabs doch da auch solche Fälle, da war dann immer riesenüberschrift "Raubkopierer xx.xxx € Strafe und 2 Jahre Bewährung" usw, und wenn man sich dann den Artikel mal durchgelesen hat und denn liest dass die auch 50.000 Songs hatten und in der Wohnung 5.000 gebrannte CDs/DVDs lagen die für den Verkauf bestimmt waren schaut die Sache doch schon wieder ganz anders aus ![]() Das ganze soll eigentlich alles nur abschreckende Wirkung haben, und ob Privatpersonen da mal paar Songs runterladen oder nicht hat denke ich auch kaum Einfluss auf die Umsätze der Musikindustrie, als ob jemand mit 500 Songs auf der Festplatte sich die legal für 500€ gekauft hätte... |
#3
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Stimme Ahits zu, ich kenne auch nen DVD laden, der zwar offiziell die normalen DVD's verkauft (sind aber nicht grad die neusten und viele...) , aber hinten für ihre "Stammkunden" nen gebranntes Sortiment hat die sie dann für 10 Franken das Stück oder so verkaufen... Das die Industrie auf solche abgesehen hat kann ich gut verstehen, das ist klarer "Betrug". Ich stell auch ned gern nen lied her und möchte die dann verkaufen um damit was zu verdienen und danach ladet einer runter und verkauft die und kriegt die vollen 100 % ....
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#4
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Ja das seh ich auch so. Oder will man jeden 2 bestrafen, weil er Sachen aus dem I-Net läd ..... dann gute Nacht unserer verschuldeten Gesellschaft
![]() Naja vielleicht sollte die Musikinduistrie auch mal bei ihnen die Fehler suchen .... vielleicht sind einigen ein Album mit 12 Liedern für 20€ auch zu teuer .... Zudem ist es doch menschlich das man immer das Beste für den geringsten Preis haben möchte .... und wenn es schon so welche Dinge wie Internettauschbörsen und Brenner gibt .... Ich denke das ganze war abzusehen ...... ![]() MFG DanI
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![]() Member der GSG9 seit 17.07.2003 Leader der AoSaG seit 29.03.2004 |
#5
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Haha oschti
![]() Aber eigentlich wollte ich damit fragen, ob die Versicherung den Anwalt + Gerichtskosten (welche ja anfallen beim verlieren des Prozesses). Aber so wies scheint nur die Anwaltskosten. Das die mir d Buess nöd zahled isch sogar mir klar ![]() |
#6
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diese 50 sind aber scheinbar nur "private Raubkopierer, weil es in der Schweiz kaum mehr professionelle oder halbprofessionelle Raubkopierer gibt" (siehe Text oben).
IFPI sagt klar, dass sie JEDEN Downloader/Kopierer verfolgen und bestrafen wollen und dies auch tun werden. Ich denke aber eben, dass das ganze nur eine PR-Kampagne ist und sie die Leute nur einschüchtern wollen. Den gegen "gelegentliche Downloader" (was wir alle wohl mal sind) haben sie kaum rechtliche Mittel diese zu bestrafen - und wäre vor allem zu kompliziert und schlussendlich zu teuer. |