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#1
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Ebayrecht bei Rücktritt vom Kauf
Habe einen Artikel bei einer Firma mit SOFORTKAUF "ersteigert" und bin, wie es bei einem Sofortkauf möglich ist, vom Kauf zurückgetreten. 1ne Stunde nach der Ersteigerung.
Is mir schonmal passiert, war auch kein Problem bzw. kostenlos. Der aktuelle Anbieter kommt mir so: "laut unserer AGB müssen wir 10 des Kaufpreises mindestens jedoch 7,50 Euro für eine Stornierung berechnen." Das hab ich noch nie gehört. Ist das rechtens? |
#2
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Schwierige Frage.
![]() 1. Wurde bei dem Artikel vom Kauf auf deren AGB's hingewiesen? 2. Unterliegt der Verkäufer mit dem einstellen des Artikels bei E-bay nicht automatisch den Regeln von e-bay? Ich würde mich zuallererst einmal bei e-bay erkundigen, ob der Verkäufer das machen kann. |
#3
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Wie denn erkundigen? Auf eine Email wart ich ewig! Und Links hab ich keine gescheiten gefunden...
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#4
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Sicher wartet man lange auf Antwort, aber ich würde den Verkäufer auch lange warten lassen.
Schliesslich will er ja dein Geld. Ich würde ihn aber vorab darüber informieren, das Du erst einmal die Rechtslage prüfen willst, bevor er dich abzockt. |
#5
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WENN überhaupt dann nur, wenn es in der artikelbeschreibung stand oder in ihr auf die AGBs hingewiesen wurde (so viel ich weiß
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#6
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Ich bin nicht 100%tig sicher, aber ist das nicht gegen das Fernkaufgesetz? Demnach müsen die ja alle Ware bis zu 14 Tage zurücknehmen, und dann dürften die ja auch keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen...
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#7
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Ich habe schon überwiesen. Ich mach das imemr gleich per Onlinebanking..
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#8
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Nemo hat nicht ganz unrecht.
Auf Neuware gibt es ein 14 tätiges Widerspruchsrecht. Bei gebrauchten Artikeln sieht das schon wieder anders aus, wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweist. |
#9
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Zitat:
Stimmt schon Nemo, aber wen es sich dabei um Produkte handelt mit einem Warenwert unter 40,00€ können die Rücksendekosten zu deinen Lasten gehen, du hast dann zwar für das Produkt nichts gezahlt, aber für die Dienstleistung eines 3ten, in einem solchen Fall z.B. für die Post.
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Gruß AMD-Powered |
#10
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Naja, aber es fallen ja keine Rücksendekosten an, es wurde ja noch nix verschickt.
Ich gehe davon aus, das du schon eine Bestätigungsmail bekommen hattest? Weil, sonst wärst du aus dem Schneider.
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#11
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Nicht alle AGBs sind 100%ig rechtens, jedoch kann es auch Ausnahmen geben die im Widerspruch zum Verbraucherschutzgesetz stehen.
Wenn es (ich weis ja nicht was für ein Produkt oder Dienstleistung es ist) z.B. ein Produkt ist, welches individuell angefertigt wird und schon mit dessen Herstellung noch vor deinem Widerruf/Stornierung begonnen wurde kann es durchaus sein, das eine Storno-Gebühr berechnet werden darf. Hierzu müssen sie aber erstmals nachweisen das sie es auch taten (ist in solchen Fällen meist sehr schwammig).
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Gruß AMD-Powered |