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#1
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Ja.
Nur ein ja will vb nicht. Und wieso dünnes Eis? Du hast zwar Recht aus schweizer Sicht, aber wie schon so oft unterliegen wir hier dem Deutschen Recht. Gruß AMD-Powered
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" Geändert von AMD-Powered (11-04-2007 um 23:07 Uhr). |
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#2
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Halloooooo
JA oder Nein mehr nicht. Ich editiere deinen Post entsprechend. Haste jetzt aber schnell selbst geändert. ![]()
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Gruß AMD-Powered |
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#3
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Die zweite Version war konform zu eurem Recht.
Beispiel Oblivion: Es hat keinen Kopierschutz (nur einen CD-Check, der laut Recht nicht als Kopierschutz gilt). Also kann man keinen Kopierschutz umgehen (was laut dem neuem deutschen UrhG nicht erlaubt ist). So gilt das Image als Privatkopie und ist erlaubt, wenn man ein selbsterworbenes Original hat und dieses Image nicht weiterreicht. (ganz wichtig!).
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |
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#4
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Zitat:
P.S: Mewtox du hast ne PM |
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#5
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Zitat:
achja kleiner tip, schick mir ne pm wen du es nicht selber testen willst ![]() |
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#6
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@ Bosoc, kennste wayne ? ^^
Ich habs selber ausprobiert, und deshalb diese Frage... das steht wohl ausser Frage @TeamTanx, danke, tool is Klasse, aber ich habs nicht installiert denn mein Spiel läßt sich komischerweise nachdem ich Alcohol installiert hatte, starten Also kann ![]() Thx nochmal für eure schnellen Antworten ![]() Geändert von MewtoX (11-04-2007 um 23:59 Uhr). |