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#1
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@ RoteZora: Ich denke es geht hier eher um so Sachen; bei uns gibt es zB einen Schlossgarten der recht groß ist und wo sich in Ferienzeit jdeden Tag die Jugendlichen besaufen und ansonsten halt nur am Wochenende, es gibt immer wieder gewaltätige Auseinanderestzungen, alles wird zugemüllt, die botanischen Bereiche zertrampelt und so weiter. Alles in allem das jeden morgen wieder begehbar zu machen ist ein Arsch voll arbeit und ich denke es geht um solche öffentlichen Plätze. Das sowas einfach gesperrt wird. Ein Biergarten ist, würde ich mal zu behaupten wagen, alles andere als ein öffentlicher Platz. Es kann zwar jeder rein, aber dieser "Garten" gehört nicht der Stadt sondern einer Privatperson. Bei Stadtfesten ist es wiederrum was anderes. Da könnte die Stadt sagen ne es gibt kein Alkohol, wird es aber eher nicht tun weil eine große Einnahmequelle um das Fest zu finazieren verloren geht.
@ RangerOfDead: Es fehlt nicht das Kontrollorgan sonden es gibt keins. Es ist nicht der Polizei ihre Aufgabe Leute vom Rauchen und Trinken an derartigen Plätzen abzuhalten. Wenn sie zufällig mal vorbeikommen sagen sie vll was, aber die haben sich um anderes zu kümmern! Nicht um solche "Kleinigkeiten".
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![]() Geändert von GammaGandalf (08-09-2007 um 02:25 Uhr). |
#2
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Also Meine Meinung:
ich finde dass wir hier in deutschland fast ausschliesslich unterjocht werden! sei es mit kippen oda alk! (dazu: ich bin strikter nichraucher!) der kleine mann hat einfach nix mehr zu sagen! da frag ich mich doch: WO BLEIBT DIE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND??? da is es doch im prinzip egal wen man wählt, zu sagen ham we eh nix! deswegen bringt es meiner meinung nach eh nix sich darüber den kopf zu zerbrechen, ob ziesen erst ab 18 ok is oder nich. oder ob alk an Öffentlichen pläzen gestattet is oder nich! ![]() MFG der Lord Evil ![]()
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Lord Evil |
#3
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Mir ist bei dieser Gelegenheit ein Platz in Dortmund eingefallen.
Sicherlich ein öffentlicher Bereich. Im Sommer stellen die anliegenden Kneipen/Cafes/Restaurants Stühle und Tische nach draußen. Wenn man möchte bekommt man da auch Bier. ![]() Wo wäre denn dann da der Unterschied zu jemandem der das Bier aus dem Lidl gekauft hat, sich da hinsetzt und trinkt? Auch hier können die Ordnungskräfte (Streifen mit je 1 Mitarbeiter vom Ordnungsamt und 1 Polizisten) Platzverweise erteilen und die machen das auch schon länger. ![]() Aber eine "alkoholfreie Zone" so wie sie das in Thüringen propagieren, halte ich für überzogen. Mehr soziales Engagement würde wahrscheinlich konstruktiver und effektiver sein.
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#4
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Das die Bedinung spätestens der Geschäftsführer des zugehörigen Restaurants rausschmeisst weil man keine Mitgebrachten Getränke verzehren darf! Das auf dem Platz ist ja auch wieder kein Stadtfest oder sonst was das ist ein Restaurant/Cafe was auch immer das es dir anbietet draussen zu sitzen bei schönem Wetter, um sich selber attraktiver zu machen. Das ist "öffentlich" im Sinne jeder kann mich sehen und jeder läuft an dir vorbei. Aber nicht öffentlich im Sinne von die Stadt kann es dir verbieten, weil du gerade in einem Cafe/Restaurant bist und bewirtet wirst. Verstehst du den kleinen Unterschied? Öffentliches Recht - Privatrecht. Das ist wie wenn der Vater Staat mir sagen will ich darf in meinem Garten kein Bier mehr trinken weil es ja öffentlich ist, mich jeder sehen kann. Aber das ist mein Grund und Boden, da mach ich was ich will, da kann Vater Staat noch so viel an Bier trinken verbieten und er kann nichts machen.
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#5
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Ich denke ja eher, dass der Unterschied darin liegt, dass das Restaurant
dafür eine Konzession hat (die die Stadt sich natürlich bezahlen lässt). Naja, wenn man darüber nachdenkt, sind die 35 EUR die da in Erfurt erhoben werden sollen so eine Art Konzession. ![]() Wohl eher nicht. ![]() Aber evtl. sollen da ja noch Konzessionen verkauft werden?
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#6
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Zitat:
genau genommen ist rauchen doch schon lange verboten xD : § 223 StGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. |
#7
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Mann, lol ey!
mann kanns auch ganz genau nehmen! ![]() ![]() ![]() is ja nich so dass ich die Alkleichen befürworte oda so aba wenn das so mit den Gesetzen und Verboten weitageht dann dürfen wir irgendwann statt klopapier nurnoch die Tageszeitung vom Vortag zum abwischen benutzen! Is ja umweltfreundlicher unso... ![]() das war's von mir, I'm out, CYA! der Lord Evil
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Lord Evil |