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  #1  
Alt 08-12-2008, 00:00
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Behauptet nicht, impliziert schon. Dadurch das du Alkohol erst ab 21 und Fahren ab 18 zulassen willst implizierst du unverantwortlich saufen = böser als unverantwortlich fahren.

Und in dem du der Jugend absprichst große Verantwortung übernehmen zu können, sprichst du ihnen ab, eine eigene Wohnung zu unterhalten, Kinder zu bekommen, Auto zu fahren, einen Job anzutreten, .............
Irgendwie Weltfremd oder nicht?
Glaubst du ernsthaft, die paar 100 Komasäufer im Monat (wovon mehrere sicherlich Wiederholungstäter sind) repräsentieren die gesamte Jugend?

Mal ganz davon abgesehen, dass du dir selbst widersprichst. Einerseits werden die Kinder immer schneller ans Erwachsenensein rangeführt (und müssen der Logik halber auch früher lernen mit Verantwortung umzugehen), aber andererseits schaffen sie es deiner Meinung nach nicht auch nur irgendwas zustande zu bringen sobald sie 18 sind.

Ein 18-jähriger ist sehr wohl gleichgestellt. Nur in Ausnahmefällen wird er noch nach Jugendstrafrecht behandelt.
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  #2  
Alt 08-12-2008, 01:44
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Zur Altersgrenze: Ich war ein Jahr in Kanada, und zumindestens in Ontario liegt da die Altersgrenze für Alkohol generell bei 19... und nach ein paar Unterhaltungen über das Thema mit Kanadiern halte ich die Stufenweise Alkoholeinführung wie sie in Deutschland vorherrscht für sehr sinnvoll! (16 Bier, 18 härteres).

Erstmal: Was bringen Verbote? Nicht wirklich viel... hier wird sich schon vor 16 zugesoffen, in Kanada besaufen sich jugendliche auch. Und in Ontario gibt es verdammt harte Kontrollen was Alkohol betrifft! Alkohol wird nur in speziellen Alkohol-shops verkauft, ich musste immer nen Ausweiß vorzeigen, und hab sogar mal gesehen, wie ein Opa den Ausweiß zücken musste Trotzdem kommen scheinbar irgendwie auch jüngere ran, wenn sie nur wollen...

Der Unterschied: Hier holen sich Jugendliche eher mal ein paar Sixpacks. Bei nem komplettverbot sind die zu auffällig - 1 oder 2 Flaschen Whisky lassen sich viel einfacher verstecken... weshalb wer sich in jüngeren Jahren besäuft dort dann ausschließlich zu hochprozentigem greift - und das halte ich für gefährlicher als die Altenrative sich legal mit nem Kasten Bier einzudecken.
Wofür ich allerdings bin sind schärfere Kontrollen - damit die Entscheidung zwischen legalem Bier und härterem Zeugs einfacher fällt, da man ohne fremde Hilfe wirklich nur noch ans Bier selber drankommen sollte...

Damit möchte ich es jetzt übrigens keinesfalls schön reden, wenn sich 16-jährige mit Bier voll schütten bis zum umkippen... nur denke ich nicht, dass man durch ein Verschieben der Altersgrenze den Alkoholkonsum wirklich verhindern kann - und wenn dann eher zum Bier gegriffen wird, ist das "bis zum umkippen" immerhin schwieriger zu erreichen als mit hochprozentigem...

P.S.: Was ich in meiner Überlegung jetzt ncht berücksichtigt habe, ist lediglich eine Verschiebung für hochprozentiges nach oben - dafür sit es mir jetzt aber zu spät

Geändert von klaus52 (08-12-2008 um 01:47 Uhr).
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  #3  
Alt 08-12-2008, 13:32
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RoteZora RoteZora ist offline
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Vielleicht sind solche Filmchen eher dazu angetan, die Leute von Saufspielen abzuhalten??



Ich fand das schon recht böse.
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  #4  
Alt 09-12-2008, 01:38
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Strikte Verbote sind in der Suchtprävention bzw. allgemein in der Prävention von Drogenkonsum (darunter geht auch der Alkohol) eigentlich nicht wirklich wirksam, eher sogar schon kontraproduktiv. Da ist man sich, soweit ich im Bilde bin, an allen Pädagogischen Hochschulen einig (Lehrerfamilie ). Es bringt nichts den Kindern zu sagen "Alkohol ist böse, trinkt es auf keinen Fall sonst werdet ihr bestraft"(Sonst passiert u.A. auch genau das was Klaus erwähnt hat... anstelle von Bier, bei welchem die meisten Jugentlichen kotzen müssen bevor die Alkoholvergiftung da ist, wird einfach etwas hochprozentiges gekauft und das ist deutlich gefährlicher... weil illegal ist illegal ).
Vielmehr ist es wichtig den Jugentlichen die Vor- und Nachteile des Alkohols aufzuzeigen und probieren den Konsum in geregelte Bahnen zu lenken und schauen, dass sie sich den Kurz- und Langzeitigen Folgen von übermässigem Konsum bewusst sind. Klar, es wird immer ein paar idioten geben, die sich auf Teufel komm raus die Birne wegballern müssen... diese Erfahrung gehört vielleicht sogar zum Lernprozess was Alkoholkonsum angeht. Doch auch ich bin der Meinung, dass die Kosten selbst getragen werden sollten, sollte dies öfters als z.B. 1x pro Jahr vorkommen.
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  #5  
Alt 09-12-2008, 06:38
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RoteZora RoteZora ist offline
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Eigentlich bin ich da ähnlicher Ansicht, auch wenn wir hier keine Pädagogenfamilie (herzliches Beileid) sind.

Das Problem sind allerdings die Eltern, die meinen, wenn es nicht verboten ist, ist es erlaubt. Die dann ihren lieben Kleinen die Drogen auch noch in die Hand drücken. "Mein Schatz du wirst 15 und gibst eine Party? Hier sind 5 Flaschen Vodka für dich und deine 5 Freunde. Sag Bescheid, wenn ihr mehr braucht." Die Kiddies kennen es dann nicht anders. Es ist nur eine schöne Fete, wenn du so sturzbetrunken bist, dass du nicht mehr geradeaus gehen kannst.

Jugendliche kommen manchmal auf die merkwürdigsten Wege an Drogen ran.

Den Slogan "Stay gold" finde ich allerdings eigenartig oder ist das heutige Jugendsprache?
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  #6  
Alt 11-12-2008, 17:10
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Zitat:
Zitat von tommie Beitrag anzeigen
Behauptet nicht, impliziert schon. Dadurch das du Alkohol erst ab 21 und Fahren ab 18 zulassen willst implizierst du unverantwortlich saufen = böser als unverantwortlich fahren.

Und in dem du der Jugend absprichst große Verantwortung übernehmen zu können, sprichst du ihnen ab, eine eigene Wohnung zu unterhalten, Kinder zu bekommen, Auto zu fahren, einen Job anzutreten, .............
Irgendwie Weltfremd oder nicht?
Glaubst du ernsthaft, die paar 100 Komasäufer im Monat (wovon mehrere sicherlich Wiederholungstäter sind) repräsentieren die gesamte Jugend?

Mal ganz davon abgesehen, dass du dir selbst widersprichst. Einerseits werden die Kinder immer schneller ans Erwachsenensein rangeführt (und müssen der Logik halber auch früher lernen mit Verantwortung umzugehen), aber andererseits schaffen sie es deiner Meinung nach nicht auch nur irgendwas zustande zu bringen sobald sie 18 sind.

Ein 18-jähriger ist sehr wohl gleichgestellt. Nur in Ausnahmefällen wird er noch nach Jugendstrafrecht behandelt.
Ich hab auch nicht gesagt, das 18 Jährige Auto fahren sollten. Und die Zeit mich ständig zu wiederholen hab ich nicht Du schließt vielleicht von den Leuten, mit denen du zu tun hast, auf die Allgemeinheit, das WÄRE weltfremd. Es gibt immer auch junge Leute, die Verantwortung tragen, keine Frage. Aber es gibt genug, die das nicht können, und es glauben zu können. Es geht nicht nur um Komasäufer, Extrembeispiele sind nur die Spitze des Eisbergs, kein Eisberg hat ein Plateau das in der Luft schwebt.

Ich widerspreche mir selbst nicht: Ich sage ja nicht, dass ich für das schnelle Erwachsenwerden bin, sondern dass dem entgegengesteuert werden muss. Einem sich beugen der Tendenz führt in der Regel nur zu einer Verstärkung derselbigen, siehe Schuhlpolitik (Abitur in 12 Jahren).

Und wenn es Ausnahmefälle für 18 jährige gibt sind sie auch nur "bedingt gleichgestellt" (ein weiterer Unterschied wäre, dass du erst ab einem bestimmten Alter für bestimmte Ämter kandidieren kannst)
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  #7  
Alt 11-12-2008, 17:35
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Öh, du bist rechtlich vollkommen gleichgestellt, du besitzt sämtliche Bürgerrrechte und die sind das entscheidende. Ebenso bist du berechtigt Verträge abzuschließen mit 18 Jahren. Volljährigkeit ist da das Stichwort und du kannst nicht einfach einem Volljährigen seine Rechte entziehen.

Das ist unabhängig davon, nur weil das Strafrecht da Unterschiede macht. Volljährig bezeichnet den zustand, dass du Mündig bist eigene Entscheidungen zu treffen und dazu gehört auch der Konsum von Alkohol.

Zitat:
Du schließt vielleicht von den Leuten, mit denen du zu tun hast, auf die Allgemeinheit, das WÄRE weltfremd. Es gibt immer auch junge Leute, die Verantwortung tragen, keine Frage. Aber es gibt genug, die das nicht können, und es glauben zu können. Es geht nicht nur um Komasäufer, Extrembeispiele sind nur die Spitze des Eisbergs, kein Eisberg hat ein Plateau das in der Luft schwebt.
Äh und du gehst davon aus, dass Jugendliche alle zu blöd sind und das stimmt einfach nicht. Würde dafür ganz gern mal Belege sehen. Unser Rechtsystem geht davon aus, dass man mit einem gewissen Alter eine bestimmte Reife erreicht hat und damit in der Lage ist sich in der Gesellschaft zu recht zu finden.

Zitat:
Und wenn es Ausnahmefälle für 18 jährige gibt sind sie auch nur "bedingt gleichgestellt" (ein weiterer Unterschied wäre, dass du erst ab einem bestimmten Alter für bestimmte Ämter kandidieren kannst)
Bundespräsident kannste erst ab 40 werden, ergo sind deine darstellung alle unter 40 nicht "gleichgestellt".
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SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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  #8  
Alt 12-12-2008, 19:31
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Zitat:
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Bundespräsident kannste erst ab 40 werden
Das ist auch Gut so.
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  #9  
Alt 13-12-2008, 20:38
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Ich habe das Gefühl einen längeren Beitrag schreiben zu müssen. Und dafür fehlt mir die Zeit. Lasst es mich so sagen, ich habe mir lange zu vielen Themen in diese Richtung Gedanken gemacht und bin zu Schlüssen gekommen. Wenn du Belege suchst, geh vor die Tür, schau dich um und halte die Augen offen. Würde ich nur in mein Umfeld blicken und zb nach Journalistik Studenten gehen würde ich auch andere Schlüsse ziehen. Zu beachten wären ausserdem viele weitere Faktoren.

Und zur Gleichstellung gibt es noch andere Beispiele wie Kindergeld, das bis in die 20er Jahre beantragt werden kann. Es ging mir mit dem Beispiel nur darum zu zeigen, dass unter 20 jährige noch nicht alles können/dürfen/müssen, was ältere tun. Im Bezug auf diese Beispiel sind dann bestimmte Altersgruppen nicht gleichgestellt. Das dürfte weniger lückenhaft in der Formulierung sein
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  #10  
Alt 14-12-2008, 15:29
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Zitat von CNils Beitrag anzeigen
Wenn du Belege suchst, geh vor die Tür, schau dich um und halte die Augen offen. Würde ich nur in mein Umfeld blicken und zb nach Journalistik Studenten gehen würde ich auch andere Schlüsse ziehen. Zu beachten wären ausserdem viele weitere Faktoren.
Das ist Stammtisch und Polemik. Wenn du diese Behauptung aufstellst, dann belege sie auch bitte schön. Wenn du in deinem Studium genauso argumentierst, dann möcht ich den Prof sehen, der diese Form der Argumentation akzeptiert. Ich hätte gern einen stichhaltigen, nachvollziehbaren Beweis dafür, dass Jugendliche ab 18 Jahren nicht in der Lage sind, vollverantwortlich zu handeln und nicht einfach sowas dahingeworfenes. Und Artikle über irgendwelche Hanseln, die sich totsaufen, um den Baum wickeln oder sonstige Dummheiten anstellen sind keine allgemeingültigen Beweise. Das lernt man schon im ersten Semester.

Zitat:
Und zur Gleichstellung gibt es noch andere Beispiele wie Kindergeld, das bis in die 20er Jahre beantragt werden kann. Es ging mir mit dem Beispiel nur darum zu zeigen, dass unter 20 jährige noch nicht alles können/dürfen/müssen, was ältere tun. Im Bezug auf diese Beispiel sind dann bestimmte Altersgruppen nicht gleichgestellt. Das dürfte weniger lückenhaft in der Formulierung sein
Öh, du gehst aber vollkommen am Thema vorbei. Es geht hierbei darum, dass der Bürger ab 18 jahren volljährig und voll geschäftsfähig ist. Die Folge dessen ist, dass er für sich selbst verantwortlich ist in seinen Taten und Aktionen. Und du stellst die Forderung danach auf, dieses Recht einzuschränken, obwolh es ihm von Rechtswegen her gewährleistet werden muss, da er wie erwähnt, volljährig und geschäftsfähig und damit voll verantwortlich ist.

Alles weitere, was Einschränkungen betrifft, wie z.B. Adoptionen (ab 27), gilt erst dann, wenn du nicht nur die Verantwortung für dich selber trägst, sondern auch für andere übernimmst.

Nach deiner Darstellung ist es legitim, dass ein Volljähriger einen Kredit aufnehmen kann (der ihm unter Umständen in den Ruin treibt), weil nach dem Gesetz voll geschäftsfähig, aber nicht Alkohol konsumieren darf. Das ist aber dann mit zweier Leih Maß gemessen.

Ich geb dir mal ne Hilfestellung: Du kommst aus der Argumentation nur dann heraus, wenn du in diene Forderung nur implentierst, dass die Volljährigkeit (und damit die Faktoren Mündigkeit und Geschäftsfähigkeit) erhöht wirst. gleich mit angehoben wird. Ansosnten kollidierst du mit den Rechten, die dir der Staat mit der Volljährigkeit verleiht. Ein solches Gesetz zur Einschränkung des Konsums von Alkohol erst mit 21 wird vom BGH (weil BGB und nicht GG) sofort kassiert.
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  #11  
Alt 14-12-2008, 18:22
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Es ist kurz gefasst und klingt polemisch, ok. Aber auch hier muss ich mich wiederholen: Es geht nicht nur um die mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus gelandeten Jugendlichen im Jahr (diese Zahl ist übrigens gestiegen, 2000 waren es ca 9000, 2005 dann ca 19000 (im Alter von 10 bis 19). Hieraus leitet sich ab, dass es auch viele gibt, die kurz davor waren, ebenfalls in einem kritischen Bereich, usw... was die Zahl in eine nicht unerhebliche Dimension bringt und eine große Grauzone schafft. Es fehlen jetzt natürlich noch die 20 jährigen und eine ausdifferenzierte Statistik. Nichtsdestotrotz sind das alamierende Zahlen.
Ich weiss, wie man eine These in einer wissenschaftlichen Arbeit stichhaltig vertritt und untermauert.
Doch alle Gründe für meine Schlüsse darzulegen beansprucht zu viel Zeit. Die wohl wichtigste Wurzel ist die Schnellebigkeit und (auch mediale) Oberflächlichkeit, die eine Reflexion und ein tieferes Verständnis der Dinge mit denen man sich beschäftigt erschwert.

Und nein, ich messe nicht mit zweierlei Maß: Wie oben gesagt bin ich auch nicht dafür, dass 18-jährige Auto fahren, und die Schuldenfalle ist ein Grund (den ich auch anbringen wollte), warum ich ebenfalls gegen finanzielle Vollmündigkeit für 18j. bin. Und wie ebenfalls gesagt: Ich bin gegen die Tendenz des früher "Erwachsenwerdens" allgemein. Da dieses Thema sich auf den Alkohol bezog hab ich es nicht für nötig gehalten etwas anderes explizit mit einzubeziehen.

So kommen wir zu deiner Hilfestellung. Rein rechtlich, wie du sagst, ginge das alles nur mit dem heraufsetzen der Volljährigkeit.
Aber ich möchte das nochmal deutlich machen: Es ging mir erst einmal darum Gedanken darzustellen, und zwar auf einem rationalen Fundament. Die Frage nach der rechtlichen Durchsetzbarkeit ist natürlich die nächste. Und die hast du zur Genüge beantwortet.
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