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Falls noch nicht vorhanden , hier sind alle Gründe der Indizierung :
http://www1.giga.de/giga/downloads/d...pcnews,00.html und hier die Beantwortung einer Mail von Seiten der Bjps : Hier mal meine Antwort der BPjS: Zitat: -------------------------------------------------------------------------------- "Sehr geehrter Herr [Zenisiert], die Indizierung des Spieles "Command&Conquer Generals" wird am 28.02.03 mit Veröffentlichung der Entscheidung im Bundesanzeiger wirksam. Ab diesem Zeitpunkt ist es untersagt, das Spiel an Kinder und Jugendliche abzugeben oder es zu bewerben. Da es sich in diesem Fall um eine Eilentscheidung im vorläufigen Verfahren handelt, wird sich das Zwölfergremium der Bundesprüfstelle im April noch einmal mit dem Spiel beschäftigen, die Firma EA hierzu anhören und dann endgültig entscheiden. Bis zu dieser Entscheidung ist "C&C Generals" jedoch indiziert. Unter das Werbeverbot fällt nach der Rechtsprechung auch die sogenannte gegenstandsneutrale Werbung, d.h. die Nennung des Titels oder die Abbildung von Szenen aus dem Spiel allein ist danach schon als Anpreisung zu verstehen. Ausnahmen gelten nur für die journalistische oder wissenschaftliche Berichterstattung. Nach anderer Auffassung ist als "Werbung" nur die positive Bewertung des indizierten Mediums im Zusammenhang mit der Nennung von Bezugsquellen zu verstehen. Zu der Problematik des Werbeverbots und zur Frage, ob das Tragen eines C&C T-Shirts erlaubt ist, sollten Sie sich bei einer Staatsanwaltschaft erkundigen, da die Einhaltung der Vorschriften des GjS bzw. die Ahndung von Verstößen gegen das Gesetz nicht zu den Aufgaben der Bundesprüfstelle gehört, sondern Sache der Strafverfolgungsbehörden ist. Wer das Spiel vor dem 28.02. erworben hat, egal welchen Alters er ist, muss es nicht abgeben, denn der Besitz selbst ist nicht untersagt, sondern nur der Verkauf und Vertrieb. Die Indizierung des Spieles gilt immer nur für das deutsche Bundesgebiet und hat keine Auswirkungen auf andere Länder. Daher können Minderjährige im Ausland das Spiel weiterhin spielen. Nach § 3 Abs. 1 GjS (ab April § 15 Abs. 1 JuSchG) darf jedoch ein indiziertes Medium an einem Ort, der Kindern oder Jugendlichen zugänglich ist oder von ihnen eingesehen werden kann, nicht ausgestellt, angeschlagen, vorgeführt oder sonst zugänglich gemacht werden. Die Mitgliedschaft von Minderjährigen in Ihrem Clan ist daher meiner Einschätzung nach nicht möglich, da Sie Ihnen entweder das Spiel selbst zugänglich machen oder, wenn Sie es nur beschreiben oder diskutieren sollten, das Spiel u.U. bewerben würden. "C&C Generals" wurde indiziert, weil das Gremium der Bundesprüfstelle das Spiel als kriegsverherrlichend eingestuft hat. Insbesondere die Bezugnahmen auf reale Schauplätze (US-Truppen marschieren in Bagdad ein), gerade im Zusammenhang mit der aktuellen politischen Lage, waren hierfür ausschlaggebend. Mit der Indizierung ist keine negative Bewertung der Spieler von "C&C Generals" verbunden; die Bundesprüfstelle hat mit ihrer Entscheidung lediglich zum Ausdruck gebracht, dass das Spiel nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehört. In diesem Zusammenhang ist auch zu erwähnen, dass der Gesetzgeber die Kriegsverherrlichung, die bisher als einfache Jugendgefährdung gilt, mit Einführung des neuen Jugendschutzgesetzes im April als schwere Jugendgefährdung einstuft. Sicherlich gibt es auf dem Spielemarkt auch andere Spiele, die jugendgefährdend sind, die aber noch nicht indiziert wurden. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Bundesprüfstelle immer nur auf Antrag einer Jugendbehörde (im Fall von C&C Generals das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) tätig werden kann. Falls Ihnen daher ein Spiel als jugendgefährdend auffällt, sollten Sie Ihr örtliches Jugendamt oder das zuständige Landesministerium hierüber informieren, damit von dort aus bei der Bundesprüfstelle ein Indizierungsantrag gestellt wird. Ich hoffe, Ihre Fragen sind hiermit beantwortet worden. Mit freundlichen Grüßen i.A. Petra M. BPjS "
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"Nun sitze ich hier...tieftraurig, einsam und alleine Das Leben vor mir, ein nächster Schritt und es ist vorbei Verzweifelt stehe ich da, am Abgrund tief getroffen Missverstanden, das Herz gebrochen Ein Schuss, ein Sprung, ein letzter Schlaf Der Wille zum Weiterleben nicht mehr da Am Tor des Glaubens, nun angekommen Von den Qualen befreit und das Leben genommen " |