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Alt 17-08-2003, 17:13
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Navigator Navigator ist offline
Visceroid

 
Registriert seit: Nov 2001
Ort: Hamburg
Beiträge: 268
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Das ganze wird wie oben bereits gesagt anhand deines Einkommens festgemacht. Die Strafe ist 15 Tagessätze, deren Höhe (hier 35€) durch den Lohn festgelegt werden.
Bei Widerspruch gegen den Strafbefehl kommt es zum Prozess und da die Beleidingung gefallen ist wird deine Freundin verlieren und darf dann auch noch die Prozesskosten übernehmen. Wird bestimmt nicht billiger.
Und überhaupt was soll die Beschwerde. Der Polizist hat deine angetrunkene Freundin angehalten (echt tolles Verhalten mit Alk zu fahren) und sie beleidigt ihn. Wer sich so dumm verhält verdient es nicht besser.
Das ganze sollte sie unter dem Kapitel Lebenserfahrung ablegen und sich mal Gedanken über ihr Verhalten machen.
Im Ernst Leute die angetrunken fahren und dann noch motzen weil ein Cop seinen Job macht.....
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