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Bez. Autoradio: Wenns so wäre wie Capt. Kirk behauptet würde es sicher auch auf deren Homepage stehen. Wobei ich in dieser Behauotung eigentlich wenig Sinn sehe. Bez. Autoradio steht folgendes in den Infos der GEZ:
6. Muss ich mein Autoradio anmelden? Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt ein Radio angemeldet hat. Ansonsten ist das Radio im Auto ein anmelde- und gebührenpflichtiges Rundfunkgerät. Bez. meines Posts weiter oben: Also wenn man noch bei seinen Eltern wohnt und ein eigenes Einkommen hat, muss man zahlen. genau wie ich vermutet habe!! Zitat:
@fadmax: Zitat:
Geändert von Naos (13-01-2004 um 16:03 Uhr). |