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#1
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Zitat:
Fast. Könnte ich eigentlich so stehen lassen, wenn ich nur nicht so pingelig wär . . . |
#2
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ok, ok
Fallgesetz ![]() Geändert von Simsenetti (20-06-2004 um 20:58 Uhr). |
#3
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Zitat:
lol Nein, mit der Rechtschreibung hat es nicht viel zu tun ![]() Ich hab nachgeschlagen, und muss sagen, ich hab dich angelogen. Ich hab Fallgesetz nicht in meinem fünfbändigem Brockhaus nciht gefunden, entweder bin ich blöd, oder es gibs nicht. Also: Fallgesetz: Nein!! |
#4
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dann vieleicht fallartikel
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#5
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Nein, und ich bin sicher, es ist auch kein Fallparagraph
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#6
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aber das erste wort ist schon fall, oder?
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#7
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Hast du vielleicht das Wort umgedreht und es ist ein Kriminalfall oder
ein Gesetzes-Fall ![]() ![]()
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |