#32
|
||||
|
||||
Ja, die C&C-Diskussion hat aber in dem Thread eigentlich keine Daseinsberechtigung
![]() Natürlich kann man betrügen, wenn man will. Das gilt aber immer. Im Zweifelsfall kann man immer noch Nachnahme schicken oder nur für Selbstabholer anbieten. Bei Nachnahme hast du maximal die Portokosten verloren und der Annahmeverweigerer kriegt hier einige Probleme ohne dass er daraus Nutzen zieht. Und wenn jemand bei mir verkommt und sich dann weigert, das Zeug zu bezahlen, sag ich "Alles klar" und mach die Tür wieder zu ![]() Übrigens ist rechtliche Belangbarkeit nicht auf eBay beschränkt.
__________________
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |