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#1
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das recht hat nur der jenige selber...in seinen testament oder der engste angehörige...zum beispiel die frau
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#2
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Das Problem ist ja gerade, dass der Kranke nicht in der Lage ist über sein eigenes Leben zu verfügen, da er entweder überhaupt nicht ansprechbar ist, oder aber über den oben genannten psychischen Schaden verfügt.
Und wieso hat die Ehefrau/-mann das Recht über das Leben des Partners zu verfügen? Nach dieser Aussage, hätte ich theoretisch ebenso das Recht meine Frau aus Lust und Tollerei nach dem Mittagessen mal eben den Schädel einzuschlagen... |
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#3
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Zitat:
Also ich möchte nicht das mal jemand über mich bestimmt wann es zu ende ist oder nicht.Diese Entscheidung einen anderen Menschen zu überlassen ist mies und unter der Menschenwürde !! Mir hat es damals gereicht,als es geheissen hat,ich und meine Schwestern müssten jetzt entscheiden,ob meiner Mutter das Bein abgenommen werden sollte oder nicht.Und das von 1 Minute auf die andere Glaubt mir sowas geht echt an die Substanz.Hätten wir dagegen gestimmt,würde meine Mutter heute nicht mehr leben.Aber in diesem entscheidenden Moment,denkst du dir,wenn ich "Ja " sage,dann gibt mir meine Mutter für immer die Schuld,daß sie kein Bein mehr hat. Also ich möchte nicht das mal meine Kiddis oder mein Freund über mein ableben bestimmen.Da schreib ich lieber vorher ein Testament !! @Edit Zitat:
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Geändert von Skyline44 (18-11-2004 um 23:06 Uhr). |