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  #1  
Alt 16-12-2009, 11:44
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Auto ungefragt abgeschleppt, wer zahlt?

Meiner Freundin ist in der Nacht von vorgestern auf gestern das Auto aufgebrochen worden - was sie aber erst von der Polizei erfahren hat. Diese wurde von irgendwem verständigt und hat veranlasst, dass das Auto ageschleppt wurde. Als meine Freundin zum Parkplatz kam war der Wagen einfach weg. Der Wagen stand auf einem offiziellen Parkplatz - also nicht im Halte- oder Parkverbot.

Die Frage nun: Wer muss dann eigentlich für die Abschleppkosten aufkommen? Immeerhin hat sie ja nicht darum gebeten, dass das Auto abgeschleppt wird, man hätte es ja auch einfach stehen lassen können.
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #2  
Alt 16-12-2009, 12:03
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Stand sie auf einem Privaten oder öffentlichen Parkplatz?

Öffentlicher Parkplatz schließe ich mal (nach deiner Schilderung) aus da sonst die Polizei kein Abschleppen veranlasst hätte.

Bei Privatem Parkplatz kann der Eigentümer jedes Fahrzeug abschleppen lassen und trägt auch zunächst die Abschleppkosten, welche er aber gerichtlich an den Fahrzeughalter weitergeben kann.
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Gruß AMD-Powered
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  #3  
Alt 16-12-2009, 12:17
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Auf einem öffentlichen Parkplatz
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #4  
Alt 16-12-2009, 12:21
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Na dann wird deine Freundin eh nen Brief vom Ordnungsamt mit der Begründung und der zu zahlenden Kosten erhalten, da nur allein die Polizei von öffentlichen Parkplätzen abschleppen lassen darf.


EDIT: Hört sich jetzt etwas widersprüchlich zu meiner ersten Antwort an, jedoch ist der Unterschied recht einfach.

Öffentlich Parkplätzen dürfen nur durch die Polizei (die Anzeige hierzu kann aber von Jedermann kommen) "geräumt" werden.
Private Parkplätze vom Eigentümer und oder der Polizei, falls z.B. durch falsches parken eine Feuerwehrzufahrt blockiert wird.
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Gruß AMD-Powered

Geändert von AMD-Powered (16-12-2009 um 12:31 Uhr).
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  #5  
Alt 16-12-2009, 12:51
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Ähm, es wurde durch die Polizei abgeschleppt... und ich möchte wissen, da meine Freundin keinen Auftrag dazu erteilt hat, wer die Kosten für das Abschleppen übernehmen muss.

Ich habe mittlerweile 2 Links dazu gefunden:
http://www.openpr.de/news/314726/Ers...eschleppt.html
Hier wird gesagt, dass die Polizei abschleppen lassen darf und die Kosten durch die Teilkasko übernommen werden (meist)
http://www.handelsblatt.com/technolo...-zahlen;874000
Hier wird gesagt, dass die Polizei auf den Kosten hängen bleibt.
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Zitat:
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  #6  
Alt 16-12-2009, 13:17
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Der untere Link von dir ist aber aus 2005 und das Urteil war noch nicht rechtskräftig.

Ich kann mir aber nicht vorstellen das die Polizei "zum Schutz" Fahrzeuge abschleppt, wenn sie auf den Kosten sitzen bleiben würde.

http://www.polizei-nrw.de/rhein-erft...ce/Leistungen/

Hier sind einige Punkte aufgeführt, unter anderem auch einer der zu deinem Fall passen würde: Sicherstellen/Abschleppen von Fahrzeugen.
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Gruß AMD-Powered
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  #7  
Alt 16-12-2009, 13:17
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Mir ist das auch mal passiert.........bei mir hat die Versicherung das gezahlt.Ist aber schon Jahre her..........da hatten wir noch die D-Mark.
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  #8  
Alt 16-12-2009, 13:20
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Also ich würde behaupten das kommt auf den Anwalt drauf an. Unter Umständen ist das Abschleppen rechtsmäßig und kann dann bei der Versicherung mit den Reperaturkosten eingereicht werden.

Wenn du keinen Anwalt kennst, ich kann da mal nen Kumpel von mir fragen, in wie weit da die Rechtslage eindeutig ist.
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"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799)
"Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965)
"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)
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  #9  
Alt 16-12-2009, 19:11
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Zitat:
Zitat von LordMordred Beitrag anzeigen
Also ich würde behaupten das kommt auf den Anwalt drauf an.
Versuchen würde ich aber zuerst trotzdem, ohne Anwalt auszukommen.
Wenn die Versicherung von sich aus für alles gerade steht, braucht man nicht mit dem Säbel zu rasseln.
Sollten die sich allerdings sträuben, kann es sicher nicht schaden, in deren Gegenwart mal ganz zaghaft auf die Rechtschutzversicherung hinzuweisen. ^^

Bezahlen würde die Abschleppkosten jedenfalls nicht ohne weiteres.
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  #10  
Alt 16-12-2009, 19:58
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Wenn mans genau nimmt würde der die Kosten zahlen der das Auto beschädigt hat und das müsste Gerichtlich geklärt werden aber wir wissen ja wie gut "Anzeige gegen Unbekannt" verlaufen.


Alternativ würde ich mir mal die Begründung fürs Abschleppen durchgeben lassen. Könnt ja jeder kommen und sagen Annonymus: "ja schleppt mal hier und da was ab"

Wenns darauf hinausläuft das das Auto abgeschleppt werden musste wegen irgend einer Stadt Verordnung aller "hier hat wer seinen Müll (Wagen) liegen gelassen" dann könnte man sich auch bei der Stadt kundig machen.
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