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  #1  
Alt 16-12-2009, 13:20
Benutzerbild von LordMordred
LordMordred LordMordred ist offline
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Also ich würde behaupten das kommt auf den Anwalt drauf an. Unter Umständen ist das Abschleppen rechtsmäßig und kann dann bei der Versicherung mit den Reperaturkosten eingereicht werden.

Wenn du keinen Anwalt kennst, ich kann da mal nen Kumpel von mir fragen, in wie weit da die Rechtslage eindeutig ist.
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  #2  
Alt 16-12-2009, 19:11
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Germane45 Germane45 ist offline
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Zitat:
Zitat von LordMordred Beitrag anzeigen
Also ich würde behaupten das kommt auf den Anwalt drauf an.
Versuchen würde ich aber zuerst trotzdem, ohne Anwalt auszukommen.
Wenn die Versicherung von sich aus für alles gerade steht, braucht man nicht mit dem Säbel zu rasseln.
Sollten die sich allerdings sträuben, kann es sicher nicht schaden, in deren Gegenwart mal ganz zaghaft auf die Rechtschutzversicherung hinzuweisen. ^^

Bezahlen würde die Abschleppkosten jedenfalls nicht ohne weiteres.
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  #3  
Alt 16-12-2009, 19:58
Benutzerbild von ccdx21
ccdx21 ccdx21 ist offline
Commandobot

 
Registriert seit: Jan 2001
Beiträge: 3.464
ccdx21 ist...
ccdx21 eine Nachricht über ICQ schicken
Wenn mans genau nimmt würde der die Kosten zahlen der das Auto beschädigt hat und das müsste Gerichtlich geklärt werden aber wir wissen ja wie gut "Anzeige gegen Unbekannt" verlaufen.


Alternativ würde ich mir mal die Begründung fürs Abschleppen durchgeben lassen. Könnt ja jeder kommen und sagen Annonymus: "ja schleppt mal hier und da was ab"

Wenns darauf hinausläuft das das Auto abgeschleppt werden musste wegen irgend einer Stadt Verordnung aller "hier hat wer seinen Müll (Wagen) liegen gelassen" dann könnte man sich auch bei der Stadt kundig machen.
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