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#1
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Also ich würde behaupten das kommt auf den Anwalt drauf an. Unter Umständen ist das Abschleppen rechtsmäßig und kann dann bei der Versicherung mit den Reperaturkosten eingereicht werden.
Wenn du keinen Anwalt kennst, ich kann da mal nen Kumpel von mir fragen, in wie weit da die Rechtslage eindeutig ist.
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_______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) |
#2
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Versuchen würde ich aber zuerst trotzdem, ohne Anwalt auszukommen.
Wenn die Versicherung von sich aus für alles gerade steht, braucht man nicht mit dem Säbel zu rasseln. Sollten die sich allerdings sträuben, kann es sicher nicht schaden, in deren Gegenwart mal ganz zaghaft auf die Rechtschutzversicherung hinzuweisen. ^^ Bezahlen würde die Abschleppkosten jedenfalls nicht ohne weiteres. |
#3
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Wenn mans genau nimmt würde der die Kosten zahlen der das Auto beschädigt hat und das müsste Gerichtlich geklärt werden aber wir wissen ja wie gut "Anzeige gegen Unbekannt" verlaufen.
Alternativ würde ich mir mal die Begründung fürs Abschleppen durchgeben lassen. Könnt ja jeder kommen und sagen Annonymus: "ja schleppt mal hier und da was ab" Wenns darauf hinausläuft das das Auto abgeschleppt werden musste wegen irgend einer Stadt Verordnung aller "hier hat wer seinen Müll (Wagen) liegen gelassen" dann könnte man sich auch bei der Stadt kundig machen. |