
Sag mal, kannst du lesen ?
zu Punkt 1:
Klar sind Kinderpornos strafbar
Zitat:
dass gegen Zufallsfinder von kinderpornographischen Schriften in Online-Diensten und Datennetzen generell keine Ermittlungsverfahren eingeleitet werden
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siehst und verstehst du das Wort "generell" ?
zu Punkt 2:
Klar wird es verfolgt wenn man Beweisfotos mitschickt

Ansonsten siehe Punkt 1
zu Punkt 3:
Zitat:
LKA Nordrhein-Westfalen nach Rücksprache mit den anderen Landeskriminalämtern
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alles klar ?
Zitat:
Zitat von Churchill
Also nochmal, wer ein unkalkulierbares Risiko wünscht, der kann das machen. Wer klug ist, überlässt den zuständigen Behörden diese Ermittlungen.
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Eben darum muß es gemeldet werden