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#1
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Politik/Gesellschaft: - Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Juhu
![]() ![]() ![]() Zitat:
Demnach werden die beiden zu Grunde liegenden Klagen nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet das dann zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden wird. Was allerdings jeder Pendler jetzt schon machen sollte: Einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, seine Fahrtkosten dort ab dem ersten Kilometer eintragen und gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Kürzung der Pauschale (Formular gibt es bei den Finanzämtern) unterschreiben. Die Gefahr, daß das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet als der Bundesfinanzhof ist mittlerweile als äußerst gering anzusehen, es werden damit wohl kaum Rückforderungen des Finanzamtes zu erwarten sein - und man spart bares Geld. Tut man obiges allerdings nicht hat man dennoch keine Steuerrückzahlung zu erwarten - das geld ist dann definitiv verloren.
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Zitat:
Geändert von Sven (23-01-2008 um 16:24 Uhr). |
#2
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dann werde ich gleich mal zum Finanzamt marschieren... naja oder zumindest die einrichtung, die in einer stadt ohne ämter dafür zuständig ist...
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#3
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Bisher dachte ich, es würde reichen, wenn man bei der Einkommenssteuererklärung die Kilometerangaben komplett ab dem 1. Kilometer beantragt.
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#4
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Nein, das Finanzamt streicht dir dann die ersten 20km raus...
Du kannst dann auch noch Widerspruch einlegen - aber ein zuvor eingelegter Widerspruch würde nichts nutzen - der Typ beim Finanzamt schaut ja nicht in jeder Steuererklärung ob ein solcher Widerspruch vorliegt.
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Zitat:
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#5
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Zitat:
und nicht erst mit der Steuererklärung. ![]() |
#6
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sven meinte sicherlich einen widerspruch, den du mit deiner letzten steuererklärung abgegeben hast.
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#7
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Japp, es ist sinnvoller sich den Freibetrag im Voraus auf der Steuerkarte eintragen zu lassen...
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Zitat:
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#8
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Zitat:
![]() Ich Glaube auch nicht, das vom Bundesverfassungsgericht eine andere Antwort zu erwarten ist. |