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  #1  
Alt 23-01-2008, 12:53
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Politik/Gesellschaft: - Bundesfinanzhof hält Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Juhu

Zitat:
Hoffnung für Millionen Autofahrer: Die von der Koalition beschlossene Kürzung der Pendlerpauschale ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Zu diesem Urteil kommt der Bundesfinanzhof. Die Entscheidung gilt als Signal für das Bundesverfassungsgericht.
http://www.spiegel.de/politik/deutsc...530393,00.html

Demnach werden die beiden zu Grunde liegenden Klagen nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet das dann zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden wird.

Was allerdings jeder Pendler jetzt schon machen sollte:
Einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, seine Fahrtkosten dort ab dem ersten Kilometer eintragen und gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Kürzung der Pauschale (Formular gibt es bei den Finanzämtern) unterschreiben.

Die Gefahr, daß das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet als der Bundesfinanzhof ist mittlerweile als äußerst gering anzusehen, es werden damit wohl kaum Rückforderungen des Finanzamtes zu erwarten sein - und man spart bares Geld.
Tut man obiges allerdings nicht hat man dennoch keine Steuerrückzahlung zu erwarten - das geld ist dann definitiv verloren.
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.

Geändert von Sven (23-01-2008 um 16:24 Uhr).
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  #2  
Alt 23-01-2008, 16:19
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dann werde ich gleich mal zum Finanzamt marschieren... naja oder zumindest die einrichtung, die in einer stadt ohne ämter dafür zuständig ist...
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Wie kann man aus dem Rahmen fallen, wenn man nie im Bilde war?
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  #3  
Alt 23-01-2008, 16:27
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Bisher dachte ich, es würde reichen, wenn man bei der Einkommenssteuererklärung die Kilometerangaben komplett ab dem 1. Kilometer beantragt.
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  #4  
Alt 23-01-2008, 16:29
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Nein, das Finanzamt streicht dir dann die ersten 20km raus...
Du kannst dann auch noch Widerspruch einlegen - aber ein zuvor eingelegter Widerspruch würde nichts nutzen - der Typ beim Finanzamt schaut ja nicht in jeder Steuererklärung ob ein solcher Widerspruch vorliegt.
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Zitat:
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  #5  
Alt 23-01-2008, 16:35
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Zitat von Sven Beitrag anzeigen

Was allerdings jeder Pendler jetzt schon machen sollte:
Einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, seine Fahrtkosten dort ab dem ersten Kilometer eintragen und gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Kürzung der Pauschale (Formular gibt es bei den Finanzämtern) unterschreiben.
Das hört sich aber für mich an, dass ich vorab einen Antrag stellen soll
und nicht erst mit der Steuererklärung.
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  #6  
Alt 23-01-2008, 16:42
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sven meinte sicherlich einen widerspruch, den du mit deiner letzten steuererklärung abgegeben hast.
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  #7  
Alt 23-01-2008, 16:57
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Japp, es ist sinnvoller sich den Freibetrag im Voraus auf der Steuerkarte eintragen zu lassen...
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  #8  
Alt 23-01-2008, 18:37
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Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Juhu


http://www.spiegel.de/politik/deutsc...530393,00.html

Demnach werden die beiden zu Grunde liegenden Klagen nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet das dann zu einem späteren Zeitpunkt darüber entscheiden wird.

Was allerdings jeder Pendler jetzt schon machen sollte:
Einen Antrag auf Steuerermäßigung stellen, seine Fahrtkosten dort ab dem ersten Kilometer eintragen und gleichzeitig einen Widerspruch gegen die Kürzung der Pauschale (Formular gibt es bei den Finanzämtern) unterschreiben.

Die Gefahr, daß das Bundesverfassungsgericht anders entscheidet als der Bundesfinanzhof ist mittlerweile als äußerst gering anzusehen, es werden damit wohl kaum Rückforderungen des Finanzamtes zu erwarten sein - und man spart bares Geld.
Tut man obiges allerdings nicht hat man dennoch keine Steuerrückzahlung zu erwarten - das geld ist dann definitiv verloren.
Das ist mal wieder eine sehr gute Nachricht.
Ich Glaube auch nicht, das vom Bundesverfassungsgericht eine andere Antwort zu erwarten ist.
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