CommNews Forum Home  

Zurück   CnC Foren > Verschiedenes > Tech-Support / Tech-Talk

Antworten
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
  #1  
Alt 17-12-2004, 03:34
Lula Lula ist offline
Terrordrohnenhirte

 
Registriert seit: Jun 2003
Ort: Bautzen
Beiträge: 156
Lula hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Redbasti: schön, sieht ja so aus, als wenn sie jetzt ihrer Pflicht nachkommen.

Zitat:
Zitat von MewtoX
lula ich will jetzt beweis aus dem GB sehen, dass NICHT der wert der karte erstattet werden muss sondern der damalige neupreis !
Kannst du haben.

§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


Das heißt, daß Verbesserung oder Preisminderung der Wandlung vorrangig sind. Betrachten wir nun diesen fall, stellen wir aber fest: Verbesserung ist unmöglich, außer durch Austausch mit einer identischen Karte. Preismiunderung kommt nicht in Frage, da die Ware als ganzes unbrauchbar ist. Somit bleibt nur Wandlung und das heißt Kaufpreiserstattung.
Natürlich tritt bei fast allen Waren durch Gebrauch und Zeitverstreichen eine Wertminderung ein, das hat den Gesetzgeber aber beim Gewährleistungsrecht nicht interessiert. Der Verkäufer muß sich an die Gesetze halten.

Weiterhin sind ausschlaggebend das Fernabsatzgesetz und das Konsumentenschutzgesetz und weitere heitere Gesetze.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 17-12-2004, 16:40
MewtoX MewtoX ist offline
Clan Moderator

 
Registriert seit: Oct 2002
Beiträge: 2.809
MewtoX ist...
Style: cncboard
Zitat:
Zitat von Lula

§ 932 ABGB

(1) Der Übernehmer kann wegen eines Mangels die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden), den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrags (Wandlung) fordern.
(2) Zunächst kann der Übernehmer nur die Verbesserung oder den Austausch der Sache verlangen, es sei denn, dass die Verbesserung oder der Austausch unmöglich ist oder für den Übergeber, verglichen mit der anderen Abhilfe, mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre. Ob dies der Fall ist, richtet sich auch nach dem Wert der mangelfreien Sache, der Schwere des Mangels und den mit der anderen Abhilfe für den Übernehmer verbundenen Unannehmlichkeiten.
(3) Die Verbesserung oder der Austausch ist in angemessener Frist und mit möglichst geringen Unannehmlichkeiten für den Übernehmer zu bewirken, wobei die Art der Sache und der mit ihr verfolgte Zweck zu berücksichtigen sind.
(4) Sind sowohl die Verbesserung als auch der Austausch unmöglich oder für den Übergeber mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden, so hat der Übernehmer das Recht auf Preisminderung oder, sofern es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt, das Recht auf Wandlung. Dasselbe gilt, wenn der Übergeber die Verbesserung oder den Austausch verweigert oder nicht in angemessener Frist vornimmt, wenn diese Abhilfen für den Übernehmer mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden wären oder wenn sie ihm aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar sind.


Das heißt, daß Verbesserung oder Preisminderung der Wandlung vorrangig sind. Betrachten wir nun diesen fall, stellen wir aber fest: Verbesserung ist unmöglich, außer durch Austausch mit einer identischen Karte. Preismiunderung kommt nicht in Frage, da die Ware als ganzes unbrauchbar ist. Somit bleibt nur Wandlung und das heißt Kaufpreiserstattung.
Natürlich tritt bei fast allen Waren durch Gebrauch und Zeitverstreichen eine Wertminderung ein, das hat den Gesetzgeber aber beim Gewährleistungsrecht nicht interessiert. Der Verkäufer muß sich an die Gesetze halten.

Weiterhin sind ausschlaggebend das Fernabsatzgesetz und das Konsumentenschutzgesetz und weitere heitere Gesetze.
thx
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20-12-2004, 18:19
Benutzerbild von RedBasti
RedBasti RedBasti ist offline
Pyro

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Berlin
Beiträge: 9.911
RedBasti ist ein C...
RedBasti eine Nachricht über ICQ schicken
OL Nick: RedBasti
Die Spannung steigt.
Club-3D hat mir heute mitgeteilt, dass sie am Freitag die Karte verschickt haben und diese spätestens Morgen auch bei Caretta sein sollte. Ich werde dann weiter berichten.
__________________
-->Reviews von Gamern für Gamer bei Gamer-Oase.de<--
Oh, isn't there someone else you can annoy? Friends? Family? Poisonous reptiles? - Manfred in Ice Age

Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 21-12-2004, 21:21
Benutzerbild von RedBasti
RedBasti RedBasti ist offline
Pyro

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: Berlin
Beiträge: 9.911
RedBasti ist ein C...
RedBasti eine Nachricht über ICQ schicken
OL Nick: RedBasti
Und die Geschichte geht zu Ende:
Heute kam ein Anruf von Bati, welcher stammelnd verkündete, dass ich meine Karte nun abholen kommen könnte. Das lass ich mir nicht zweimal sagen und stehe am Nachmittag im Laden, wo mir dann auch die zugesagte 9800 ausgehändigt wird. Dann kam natürlich :"Dann bräuchte ich noch 15€ von Ihnen." Da musste ich die nette Dame leider enttäuschen, von mir gibt es die nicht, aber ich sagte ihr, Sie könne gerne den Chef holen. Dieser war nicht anwesend (wie so oft), daher kam der Stellvertreter Herr Link (der linke Link, wie ich ihn nenne), mit welchem ich ja am besagten Samstag schon so "gute" Erfahrungen hatte. Dieser laberte kurz und meinte, dass diese Pauschale eben nach 6 Monaten zu bezahlen sei. Ich zitierte aus dem BGB und sah ihn ein wenig kritisch an. "Sie müssen micht nicht belehren!" Antwort:"Anscheinend doch, da Ihre Kentnisse des Garantierechts mehr als mangelhaft sind". Am Ende meinter er, er würde die Rechnung dann als offen stehen lassen.
Mal sehen ob noch was kommt und wenn ja: who cares?

Fazit: Unfreundliches Personal und ein noch unfreundlicherer Geschäftsführer, bei denen der Kunde nur eine Melkkuh ist. Erst die Drohung einer Klage und einer Strafanzeige setzt dort Dinge in Bewegung. Hinzu kommt die illegale Rechnung über 15€ (in meinem Fall wohl ein Betrugsversuch) und der ganze Stress. Außerdem habe ich meine Karte nur, weil der Hersteller schnell gehandelt hat. Caretta sieht bis heute nicht ein, dass sie verpflichtet sind die Garantie zu leisten. Der ganze Spaß hat mich wegen dem Rückschein und zwei überflüssigen Fahrten 12,20€ gekostet und viel Zeit und Nerven.
Wirklich dreist ist allerdings, dass die Karte erst am 14.12 Club-3D erreicht hat, obwohl ich diese am 9.11 bei Caretta abgegeben habe und Caretta fortan immer sagte es liege an Club-3D.
Danke an Club-3D, Fuck off Caretta trifft es wohl.
__________________
-->Reviews von Gamern für Gamer bei Gamer-Oase.de<--
Oh, isn't there someone else you can annoy? Friends? Family? Poisonous reptiles? - Manfred in Ice Age


Geändert von RedBasti (21-12-2004 um 21:23 Uhr).
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 21-12-2004, 23:03
Benutzerbild von Comet
Comet Comet ist offline
Conk

 
Registriert seit: Jun 2003
Beiträge: 7.912
Comet hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
ich denke, die werden es als offen lassen und kein gerichtsverfahren etc riskieren, bei den umständen kann schnell ne sammelklage zustande kommen, würde ich mal sagen viel spaß mit der karte^^
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 22-12-2004, 13:49
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 29.275
gersultan ist ein C...
OL Nick: gersultan
Glückwunsch Basti

und wenn sie dir doch eine Rechnung schicken... lehne sie ab und schick ihnen eine Rechnung für deinen Aufwand

was ich eh tun würde... nur spasseshalber
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 22-12-2004, 16:07
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
Moderator

 
Registriert seit: Jul 2001
Ort: Zug / Schweiz
Beiträge: 4.890
raptorsf ist...
raptorsf eine Nachricht über MSN schicken
Style: vBulletin Default
vollkommen richtig und konsquent gehandelt Basti! Solche Gauner gibts leider noch weil sich viel zu wenig Leute wehren. Ich bin grundsätzlich auch immer nett und verständnisvoll - Fehler können überall passieren. Aber wenn man dann offensichtlich verarscht wird, werde auch ich zum Tier.

Viel Spass mit der Grafikkarten übrigens
__________________
Mit Zitat antworten
Antworten

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist An.
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 05:08 Uhr.


Powered by vBulletin Version 3.7.3 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS

Affiliates
United Forum GetBoinKeD cnc.onlinewelten.de