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#1
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das problem vor gericht für den verteidiger wäre jetzt aber die affekthandlung bzw unfall nachzuweisen, denn wie in dem artikel steht haben virtuelle gegenstände rechtlich keinen wert, daraus müsste ja das gericht schliessen, der mörder hat ohne grund gehandelt bzw wegen einer kleinigkeit
klar hat das schwert nen wert bei zB ebay, aber rein rechtlich hat es keinen, daher war es auch kein diebstahl oder ähnliches auf das eine solche reaktion strafmindernd wirken würde ich mein, wenn virtuelle gegenstände rechtlich einen reellen wert hätten, dann könnte ich jemanden verklagen der mich im spiel angreift und mir was wegnimmt oder zerstört? |
#2
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Naja, es handelte sich aber zum Zeitpunkt der Tat nicht mehr um einen virtuellen Gegenstand, sondern um harte Währung....
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I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON! |
#3
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et wurden schon leute für 10€ und weniger umgebracht.... also was is so besonderes hier dran ?
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#4
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Mal ein Mord aus neuem Motiv, welches erst die Technik der letzten Jahre mit sich brachte...
Junker |
#5
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imho ist das motiv geld, und das ist wirklich nicht neu.
außerdem wird man ihn china ja schon auf grund freier meinungsäußerung umgebracht. |