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  #1  
Alt 20-04-2005, 17:46
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Narodnaja Narodnaja ist offline
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Also ich kann mich täuschen, aber eigentlich sollte das erste Beratungsgespräch mit einem Anwalt kostenlos sein ? Hatte das erst vor kurzem, hab zwar eine Rechtschutzversicherung, aber glaube dass die erst zur Sprache kam, als ich den Anwalt beauftragt habe.
Du beauftragst ja keinen Anwalt, ohne den Fall vorher mit ihm zu besprechen bzw. ihm zu schildern. Und mal nachfragen, was an Kosten kommen kann, ist ja auch in Ordnung, sollte man immer machen und da schaut dich auch kein Anwalt dumm an (wenns ein vernünftiger ist).
Bei mir gingen ein paar Schreiben hin und her (ich war Kläger), mit Mahnbescheid, Klageeinreichung und Vollstreckungsbescheid, da gings um einen Streitwert von 441,- + Zinsen für ein halbes Jahr. Die ersten beiden Schreiben (Anwaltliche Mahnung und - soweit ich mich erinnere - Antrag auf Vollstreckungsbescheid) hatten sich auf etwa 150 EUR belaufen, danach hats die RS-Versicherung übernommen (Selbstbeteiligung).

Ich vermute aber mal, dass du relativ schnell auf hundert EUR kommen wirst, wenn du einen Anwalt mit deinem Fall beauftragst. Solange es zu keinem Gerichtsbeschluss kommt, zahlst du deine Anwaltskosten leider immer selber, erst ein Gericht kann den Gegner zur Übernahme verpflichten. Das ist imho in deinem Fall aber wahrscheinlich, falls es denn soweit kommt. Ob ein Gericht bei der Sachlage überhaupt einen Prozess zulässt, würde ich noch bezweifeln. Kläger wäre wahrscheinlich das Inkassobüro, und die machen sich ja nicht unbedingt mit Klagen bekannt.

Ein anwaltliches Schreiben dürfte dem Spuk wohl ein Ende bereiten.
Achja - meinen Fall habe ich gewonnen, da der Gegner aber mittlerweile insolvent war, bin ich auf dem Schaden und auf der Selbstbeteiligung sitzen geblieben
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Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das.
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  #2  
Alt 20-04-2005, 17:50
Naos Naos ist offline
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Was würdest du mit demnach empfehlen?

Wenn ich gleich zum Anwalt renne würde er den Fall höchwarscheinlich wohl schnell regeln (was mir natürlich am liebsten wäre) - ich hab jedoch kein Bock 100€ blechen zu müssen...
...denn mit diesen 100€ wäre ich schon wieder über der "Anfangsforderung", sprich ich hätte auch wenn ich "gewinnen" würde eigentlich verloren.
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  #3  
Alt 20-04-2005, 18:03
Benutzerbild von Narodnaja
Narodnaja Narodnaja ist offline
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Nunja, aber bei sowas find ich gehts ums Prinzip *g* man muss die Hunde mit ihren eigenen Waffen schlagen.

Hat sich denn was getan, seit dem du Widerspruch eingelegt hast ? Wenn ja, was ?
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  #4  
Alt 20-04-2005, 20:21
Naos Naos ist offline
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Jupp, es kam vom Anwalt (jetzt nicht mehr vom Gericht) ein Schreiben, dass sie eine Begründung möchten. Ich schicke ihnen jetzt einfach den vorangegangenen Briefwechsel zu.

@Prinzip: Ich steh eigentlich auch auf das ganze Prinzip Gedöns - bloss seh ichs prinzipiell nicht ein auch nur einen Pfennig für die ganze Sache auszugeben (wobei ich schon genügend Stress, Porto und Zeit investiert habe )

to be continued...
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  #5  
Alt 21-04-2005, 05:41
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Darauf würde ich gar nicht antworten. Du könntest unbeabsichtigt irgendetwas schreiben, was Dir rechtlich zum Nachteil gereichen könnte.

Die müssen beweisen, daß sie Ansprüche an Dich haben. Das können sie aber nicht...also laß sie mal machen.

Laß sie ruhig auflaufen. Einen Anwalt würde ich erst einschlaten, wenn sie klagen. Nicht eher. Dann bekommst Du auch alle Anwaltskosten ersetzt und zwar vom Kläger.
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  #6  
Alt 21-04-2005, 07:56
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Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...

Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht.
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  #7  
Alt 21-04-2005, 09:41
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
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gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.

Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer.

Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren.

Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken...
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