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#1
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Vielleicht findest Du hier etwas brauchbares.
Aber vom reinen Gefühl her würde ich schon sagen, wenn eine einwandfreie Leistung nicht von seitens des Anbieters gewährleistet wird, kann man von einem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen. Man muss nur vorher dem Anbieter die Möglichkeit gegeben haben, nachzubessern. Da ist dann aber die Beweispflicht bei dir. |
#2
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Wenn ich das richtig sehe, ist isp-ns dein Hoster und nicht dein Provider.
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#3
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sorry, ja hoster meinte ich...
...kann man ja aus dem text erlesen... habs editiert... |
#4
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Och, das haben die immer noch nicht behoben?
![]() Ich steh als (Ex) Betroffener als Zeuge zur Verfügung ![]() Ansonsten: Du hast schon deine Bewertung zu diesem tollen Anbieter bei WHL abgegeben?
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Zitat:
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#5
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Nein, werd ich aber noch.
Das Problem sollte nach einem Update behoben worden sein.... ...sollte ![]() |
#6
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Die Sprüche kenn ich...
ISP-NS hat gut angefangen und dann stark nachgelassen ![]() Nie wieder, auch wenn ich anfangs von denen recht überzeugt war.
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Zitat:
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#7
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Jupp, auf deinen Tipp hin bin ich auch dort hin gewechselt...
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