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ich würde von Beschädigungen etc Fotos machen, festhalten wann und was da mal repariert worden sein soll (falls das nicht ausreichend ist), mietvertrag etc und zum mieterschutzbund und das da gleich übergeben, die können dir dann ja sagen um wieviel % du miete kürzen darfst etc.
Ob dieses Sperrkonto von rap rechtlich so ok ist bezweifel ich, das kann ich auch als mietkürzung von 100% auslegen und du gerätst in zahlungsverzug weil der vermieter ja überhaupt kein geld mehr bekommt, würd ich nicht machen. Ausserdem zahlst du ja dann insgesamt auch 100% der Miete, da hast ja auch nix von, Wenn ich aufgrund von Schäden die Miete kürze brauch man doch die Kürzung auch bei Behebung nicht nachzahlen oder? |