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  #1  
Alt 02-01-2006, 23:55
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Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben....da sollte alles ziemlich genau stehen...ev. solltest du das klein gedruckte lesen.
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  #2  
Alt 04-01-2006, 01:11
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Zitat:
Zitat von Bigclac
Du hast doch bestimmt einen Mietvertrag unterschrieben....da sollte alles ziemlich genau stehen...ev. solltest du das klein gedruckte lesen.
Das sogenannte Kleingedruckte ist schon seit einigen Jahren in Mietverträgen gesetzlich untersagt, aber mit dem Rest hast du Recht.

Unter der Position Kaltmiete stehen bei einem Standard-Mietvertrag, die Nebenkosten, (in einer Untergruppe zum ausstreichen, von nicht zutreffenden Kosten) darunter.


@aD4rkB0rg: Ich gehe mal davon aus das du nicht in dem Ton, wie es hier rüber kommt darauf bestehst, es geht auch freundlicher.
Natürlich ist es dein Recht, besser gesagt dem Vermieter seine Pflicht unaufgefordert, diese mit der Nebenkostenabrechung bereitzustellen, aber falls er es "vergessen haben sollte oder unvollständig" bereit gestellt hat, einfach freundlich danach fragen. Vermieter sind auch nur Menschen wie du und ich, denen auch mal ein Fehler passieren kann, da ich nicht davon ausgehe das du einen der "schwarzen Schafe" erwischt hast.
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Gruß AMD-Powered
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  #3  
Alt 04-01-2006, 01:57
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das mit dem klein gedruckten wusst ich nicht aber ansonsten steht in den Mietverträgen ziemlich genau was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
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  #4  
Alt 01-02-2006, 14:17
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Da bin ich wieder...

Die Hauseingangstüre schließt immer noch nicht. Schaut euch mein erstes Post an - wie lange es her ist.

Was noch tolles hinzugekommen ist: Der Türöffner geht seit langem auch shcon nciht mehr, d.h. wenn die Türe mal doich geschlossen sein sollte (nur mit Gewalt möglich) dann müssen wir aus dem 5. Stock nach unten laufen um die Türe zu öffnen. Unzumutbar.

Der Vermieter zieht jetzt noch neben mich und hat schon wegen dem Schuh- Schrank im Gang rum gemeckert.

Das Maß ist voll.

Nach einem heftigen Gespräch mit dem Vermieter in dem er mir sogar gedroht ist: "Wenn das nicht bald weg kommt komm ich mal vorbei, dann werden Sie erleben wie ich in die Luft gehen kann" trete ich dem Mieterschutz bei und leite rechtliche Schritte ein.

Man bin ich genervt...

To be continued...
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  #5  
Alt 01-02-2006, 14:30
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Steht der Schuhschrank auf dem Treppenflur? Dort darf man auch nicht unbedingt eigene Änderungen oder Erweiterungen durchführen, die womöglich andere behindern und die "Verkehrstauglichkeit" des Treppenhauses beeinträchtigen können. Besonders bei Umzügen ist dies der Fall, wenn jemand mit Schränken usw die Treppen hoch oder runter möchte und jeder da sein kleinen Schrank neben seiner Tür stehen hat oder gar noch Fahrrad. Auch für den Ernstfall ist dies zu bedenken, wenn unter ungünstigen Bedingungen (Nacht, Stromausfall, verqualmtes Treppenhaus) die Evakuierung des Gebäudes und Rettungsmaßnahmen behindert werden bzw zu zusätzlichen Verletzungen führen.
__________________

Verdammt, wurde aber auch Zeit.
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  #6  
Alt 01-02-2006, 14:50
Naos Naos ist offline
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Ich wohne ganz oben links. Wenns brennt oder sonst was muss kein Mensch bei mir vorbei

Um den Schrank gehts mir auch nicht. Den habe ich vorhin shcon in die Wohnung geschoben, das ich mich desw. von ihm nicht mehr anmachen lassen brauche. Der Schrank im Vergleich zu einer nicht schließenden Haustüre oder einem nicht öffnenden Türöffner, ist ja kein Vergleich.
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  #7  
Alt 01-02-2006, 15:10
Benutzerbild von Junker
Junker Junker ist offline
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Beiträge: 8.731
Junker ist...
Wenn dem Vermieter der Schaden schon länger bekannt ist und du dich durch diesen Schaden in deinem Wohnwohlbefinden gestört bzw Wohnwertgefühls herabgesetzt fühlst hast du laut § 536, 1 BGB Anrecht auf eine Mietminderung. Bestärkt wird dies durch § 536a,1 BGB. Du kannst den Schaden aber auch selber auf eigene Kosten von einem Fachbetrieb beseitigen lassen und die Rechnung an den Vermieter geben, der sie begleichen muss: § 536a,2 BGB. Ebenfalls ist ein Blick in § 536c, 1 und 2 BGB ratsam.
Dem spricht aber § 538 BGB wieder gegen. Dies beträfe die Tür. Auch solltest du mal § 549 ff durchsehen.
Bei alledem nicht vergessen, dass die AGBs des Vermieters über dem Recht des BGB stehen.
__________________

Verdammt, wurde aber auch Zeit.

Geändert von Junker (01-02-2006 um 15:13 Uhr).
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