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  #1  
Alt 01-06-2006, 05:04
Benutzerbild von Moltke
Moltke Moltke ist offline
Banned

 
Registriert seit: Aug 2001
Ort: Preussen
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Zitat:
Zitat von MewtoX
Erstmal hast du sowieso 14 Tage Rückgaberecht, ohne angabe von Gründen, und erst Recht, wenn der Artikel auch nur im Geringsten von der Beschreibung abweicht
Nein, das gibt es nur bei Händlern im Fernhandel. Wenn der Verkäufer kein Händler ist, gibt es kein Rückgaberecht.

(Das trifft natürlich nicht zu, wenn die Ware beschädigt ist, wie hier. Aber da kommt man dann um einen Anwalt nicht herum.)
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  #2  
Alt 01-06-2006, 05:28
Benutzerbild von RoteZora
RoteZora RoteZora ist offline
Kanes linke Hand

 
Registriert seit: May 2003
Ort: Mittelerde
Beiträge: 13.753
RoteZora ist ein C...
Ein Anwalt ist ja wohl das kleinste Problem, die gibt es doch an jeder Ecke.

Ich würd auch versuchen, das Ganze rückgängig zu machen.
Gutes Geld für Müll muss nicht sein.
__________________
Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe.
Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten.
BundesligatippspielChampionsleague-Tippspiel


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  #3  
Alt 01-06-2006, 05:55
Benutzerbild von italyTanX
italyTanX italyTanX ist offline
Clan Moderator

 
Registriert seit: May 2002
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Beiträge: 9.571
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OL Nick: italyTanX
Style: CnCForen Standard Style: Standard
Würde mir eher eine neues Cover kaufen als einen Anwalt einzuschalten. Sparst dir viel Stress
__________________
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  #4  
Alt 01-06-2006, 07:16
Benutzerbild von Comet
Comet Comet ist offline
Conk

 
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Beiträge: 7.912
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Zitat:
Zitat von italyTanX
Würde mir eher eine neues Cover kaufen als einen Anwalt einzuschalten. Sparst dir viel Stress
und der akku?

also für mich sieht das nach betrug aus, n akku zu zerkratzen mit deckel drauf geht nicht
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  #5  
Alt 01-06-2006, 10:08
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
Tech-Admin

 
Registriert seit: Dec 2000
Ort: Neuss
Beiträge: 37.844
Sven ist ein C...
OL Nick: xysvenxy
Style: cncboard
Hey... der Akku hat Kratzer. Na und? Funktioniert er deswegen nicht mehr?

Das sollte doch wohl das geringste der Probleme sein.

Ich würde mich auch mit ebay in Verbindung setzen, denen das Problem schildern und darum bitten die schlechte Bewertung zu entfernen.
Dem Verkäufer würde ich schriftlich vorschlagen, den Kaufpreis um den Betrag zu verringern, den ein neues Cover kostet oder das komplette Geschäft rückgängig zu machen.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #6  
Alt 01-06-2006, 10:14
Naos Naos ist offline
Starcraft Mod

 
Registriert seit: Feb 2002
Ort: lalaland
Beiträge: 15.857
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OL Nick: Naos.911
Style: vBulletin Default
Zitat:
Zitat von Sven

Ich würde mich auch mit ebay in Verbindung setzen, denen das Problem schildern und darum bitten die schlechte Bewertung zu entfernen.
Dem Verkäufer würde ich schriftlich vorschlagen, den Kaufpreis um den Betrag zu verringern, den ein neues Cover kostet oder das komplette Geschäft rückgängig zu machen.
Wie ich oben schon beschrieben habe, habe ich genau das getan. Er war erst uneinsichtig, dann ignorierte er meine Mails.

Das Handy funktioniert einwandfrei. Es ist eben nur in einem schlechten Zustand.
Ich weiß nicht ob ich mir den Stress mit dem Anwalt geben soll wegen 15€ für eine neue Cover. Der Stress den ich damit habe übersteigt den Wert von 15€ sicher.

Und zum Anwalt um die Ecke: Es ist mir klar das ein Anwalt leicht zu finden wäre. Der Gang zumn Anwalt sehe ich dennoch als letzte Instanz an, da es a) mit viel Zeit und b) mit Kosten verbunden ist.

Wie ihr schreibt habt ihr schlechte Bewertungen schon löschen lassen. ich hoffe das funktioniert bei mir auch. Ich denke ich belasse es bei einer schlechten Bewertung.

edit: lustig ist die option den verkäufer nach abgabe einer schlechten bewertung zu den bevorzugten members hinzuzufügen^^

Geändert von Naos (01-06-2006 um 10:26 Uhr).
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  #7  
Alt 01-06-2006, 11:41
Benutzerbild von chevyblaz
chevyblaz chevyblaz ist offline
EVA Programmierer

 
Registriert seit: Jun 2003
Beiträge: 2.559
chevyblaz hat noch keine Bewertung oder ist auf 0
Style: GDI
Sorry aber wegen 15 Euro zu einem Anwalt? Der nur für “Guten Tag sie wünschen“
200 Euro verlangt, nebenbei das so eine banale Sache wohl kaum vor Gericht
kommt, als ob die Deutschen Gerichte nichts Besseres zutun hätten.

Ich würde Dir raten zum Guido Neumann in die Sendung Streit um drei zu gehen

Wegen 15 Euro würde ich persönlich jetzt in den Sauren Apfel beissen und eine
lehre daraus ziehen.
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