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  #1  
Alt 31-12-2007, 17:02
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nur weil es defekt ist, hat es keinen automatischen Umtauschanspruch

defekt => Nachbesserung (Reperatur)
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  #2  
Alt 31-12-2007, 17:11
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Ihr werdet jetzt zwar verwundert sein, es war ein Ausstellungsstück, der "ganz passabel" aussah als er dort "lief"... Ich fragte den Verkäufer ob er ein Game hätte oder ein Film, damit ich die Reaktionszeit genauer unter die Lupe nehmen könne, was er leider verneinte. Mit kritischem Blick auf die vermeintlich gerade Linie die im Paint aufgezeichnet wurde frage ich ihn, ob ich ihn zurückbringen könne, falls er (der Monitor) den verlangten Ansprüchen nicht gerecht werden sollte. Er beantwortete die Frage mit Ja, selbstverständlich, er sei aber OK... nya wie man sich irren kann

Mfg.
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  #3  
Alt 31-12-2007, 17:18
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Ist aber dennoch so wie von gersultan beschrieben, bisher gibt es bei direkt im Geschäft gekauften Geräten kein generelles (gesetzliches) Rückgaberecht.

Sollte ruhig langsam mal eingeführt werden.
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Gruß AMD-Powered
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  #4  
Alt 31-12-2007, 17:36
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öh... blödsinn amd? du kaufst dir ein Brötchen und gibst es nach 13 Tagen zurück? du kaufst dir eine Zeitung/Zeitschrift und gibst sie nach ein paar Tagen zurück? ...
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  #5  
Alt 31-12-2007, 17:55
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Ähhhh gersi, solltest mich gut genug kennen das du weist wie ich es gemeint hatte.

Hierzulande sind die von dir genannten Artikel und noch einige mehr nicht grundsätzlich Rückgabe fähig, dies gilt aber auch bei Telefon/Haustür und I-Net.

Dennoch wäre ich dafür das alle Artikel die über das Fernabsatzgesetz mit Rückgaberecht versehenen Artikel auch in Geschäften damit "ausgestattet" wären.


Mittlerweile ist man (bei ordentlichen Händlern) übers I-Net eh besser bedient.


Es kommt der §312BGB zum tragen und seine Ausnahmen nach §312b, was spricht nun dagegen diesen auch auf die normalen Geschäfte umzusetzen/anzuwenden?
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Gruß AMD-Powered
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  #6  
Alt 31-12-2007, 18:09
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der Sinn beim Fernabsatz ist ja, dass du den Kauf vorher nicht begutachten kannst, was du im Geschäft ja durchaus machen kannst
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  #7  
Alt 31-12-2007, 18:52
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Zitat von gersultan Beitrag anzeigen
der Sinn beim Fernabsatz ist ja, dass du den Kauf vorher nicht begutachten kannst, was du im Geschäft ja durchaus machen kannst
nur mal gesetzt den Fall, sowas passiert:

Haben sie einen Film, damit ich die Reaktionszeit testen kann? Oder ein Spiel? Ich brauch keinen Monitor, der bei schnellen Bewegungen anfängt zu flimmern... "Sekunde der Herr, ich schaue gerade mal nach"... 2min später: "Nein, tut mir Leid, aber ich denke er sollte ihren Ansprüchen gerecht werden, sollte er das nicht, können sie ihn jederzeit wieder zurückbringen (Rückgaberecht nur innerhalb von 14 Tagen).

Ich zu Hause, angeschlossen, geht nicht -> zurück zu Mediamarkt, antwort der Filiale:

"Tut mir Leid, Umtausch ausgeschlossen... auch wenn es ein Ausstellungsstück war, sie hatten doch die Gelegenheit sich das Gerät ausführlich zeigen zu lassen und es hier zu testen!" Oo WTF?

Ne is klar, wird zwar keiner machen, aber Recht haben sie schon... Habe letztes Jahr vor Weihnachten ein Telefon gekauft, 30€ Schnurlos, und wollte es nach Weihnachten wieder zurückbringen... A**** gibts nicht mein der unfreundliche Verkäufer... Habs bei dem Sohn gekauft, aber anscheinend hat sein Daddy ihn dann geimpft, "wenn es nicht Defekt ist, MÜSSEN wir gar NIX zurücknehmen"... ich hätte es in dem Moment mal auf den Boden werfen sollen und sagen sollen, was soll ich mit nem Kaputten Telefon... Kameras gabs in dem Laden nicht... aber nya, was soll ich mich mit ner Pfeife streiten, sind ja "bloß" 30€ gewesen...

Mfg. ^^
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  #8  
Alt 31-12-2007, 18:56
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Klar, kann da ja auch alles ausprobieren.

Geh mal in nen z.B. Media Doof und begutachte eine Graka im Karton ob sie auf deinem Rechner bringt was "versprochen" wird...
...praktischerweise hab ich meinen Rechner dabei um es zu testen.

Oder wie MewtoX Beispiel mit dem Monitor. Da laufen auf allen Monitoren die gleichen Vorführfilmchen, welche extra zu Demo-Zwecke erstellt werden damit selbst das schlechteste Gerät noch ne Chance zum Verkauf hat. Wenn du was eigenes dabei hast, wirds garantiert nicht damit vorgeführt. Ausnahme ist ein anständiger Laden.
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Gruß AMD-Powered
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  #9  
Alt 02-01-2008, 14:48
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Der_Mosch Der_Mosch ist offline
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Zitat:
Zitat von gersultan Beitrag anzeigen
der Sinn beim Fernabsatz ist ja, dass du den Kauf vorher nicht begutachten kannst, was du im Geschäft ja durchaus machen kannst
Bei Gamestop ne 360 gekauft. Das Gerät war noch lauter, als die Teile eh schon sind. Reaktion von Gamestop? "Nehmen wir nicht zurück und tauschen wir auch nicht aus. Versuchs mal bei Microsoft direkt."
Das konnte ich vorher definitiv nicht erkennen und der Händler weigert sich, das Gerät zu bearbeiten. Klar hab ich Garantieansprüche gegenüber Microsoft, aber ich kauf doch bei einem Händler in der Nähe, um jemanden in der Nähe zu haben, der sich um Garantiefälle kümmert.
Ich hab daraus meine Konsequenzen gezogen und bestell nur noch bei (reputablen) Internetshops, wenn das möglich ist, was auch bisher IMMER preiswerter war (übelster Vergleich: Kane and Lynch bei Gamestop 59,99€, im Internet gekauft für 20€). Wobei man Gamestop im besonderen ja jetzt als Vorteil anmerken muss, dass die ohne weitere Nachfrage auch geöffnete Videospiele 7 Tage lang wieder zurücknehmen, was im Endeffekt natürlich auch auf kostenlose Raubkopien herauslaufen kann... solltet ihr aber nicht machen, is böse
__________________
Zitat:
Zitat von Mokus Beitrag anzeigen
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
I ELUCIDATE THE TRUTH OF A CASE FROM NOW ON!
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