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So ich zitier mal auszugsweise den ersten Satz bei Wikipedia:
Der Bundesnachrichtendienst .... zuständig für die Auslandsaufklärung. Wenn er da nicht seiner Pflicht nachgekommen ist. ![]()
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |