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Also bei www.amazon.de wird auch ein Zero Hour und nicht "Stunde Null" angeboten... Ob das eine normale US Version ist??
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Wer keine Angst hat, ist bereits tot! ![]() |
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Zitat:
Und wenn, dann keinesfalls die US-Version, die ist nämlich wesentlich teurer (s.o.). |
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Ja aber die Verpackung...
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Mir ist der Metal Thread aufgefallen. Würde sowas auch mit Elektro gehen? PM me
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Zitat:
Bei amazon.de wird noch keine präsentiert. |
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Deshalb frag ich ja
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Mir ist der Metal Thread aufgefallen. Würde sowas auch mit Elektro gehen? PM me
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Zum Glück habsch noch ne gebrannte US Version da rumliegen.. und das US AddOn wirds schon irgend wo geben
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********************** We sing our DeadSong Kids +++++++++++++++++++ Cuz we`ve got... ~~~~~~~~~~~~~~~~~ NO FUTURE! |
#157
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ICh flip hier noch aus, ich ziehe nach blödes ami land,
die indzierenwenigstens keine RTS-Games ![]() leider fehlt bei denen jegliche Nackte Weiber ![]() Generals ab18dt + US-ZeroHour dat muss doch klappen ![]() ich glaub einfach die Registry ändern und fertsch,,,,,,, //////////////////////////////////////////////////////////////////// Ausserdem hat WW/EA immer ihren alten misst mit auf der deutschen CD, sprich einfach andere Daten austauschen ........ wer moddet weis was ich mit datenschrott meine. zB die US-Version in der Deutschen *g* |
#158
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Zitat:
Ist das folgende Posting von Dir z.B. eine Frage nach der Verpackung ? " Ja aber die Verpackung... ![]() Erkläre mir bitte in welchem Zusammenhang diese Frage zu meinem Posting steht. Soll eine fehlende Verpackung eine der Theorien (DV/US) stützen ? Es gibt zu beiden Versionen schon Verpackungsgrafiken. Also klär mich bitte auf. |
#159
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die ich besser finde als diese scheiss dvd-huellen..
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#160
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![]() Also ich hätte kein (großes) Problem damit mir eine englische Version (gibt ja noch UK) des Add-Ons zu kaufen, wenn sie 100% kompatibel mit meinem dt. C&C Generals ist. Das mit dem Sprach Misch Masch fände ich nicht so schlimm. Das war bei Star Craft auch so. Da haben die für das Brood War Add-On gar keine englische Version gemacht, sondern nur eine deutsche Verpackung. Die Broodwar-Einheiten haben dann Englisch gebabbelt, ausser die Valkyrie (oder wie schreibt man das?): "Achtung", Jawohl!....
Aber irgendwie wäre das doch Schade, den ich finde die deutsche Synchro von C&C eigentlich sehr gelungen. Mich würde trotzdem mal interessieren, wo man die englischen Sprachdateien herbekommt... Das beste wären immer noch 2 Versionen. (Das gab's bei Turok für den Game Cube auch. Wobei die 18er beim Media Markt offen auf dem Grabbeltisch rumliegt...) Das kann ja echt nicht zu viel verlangt sein. Die kann doch auch ruhig in einer geringeren Stückzahl aufgelegt werden. Auf jeden Fall habe ich viel Geld für das Spiel bezahlt und habe ein Recht auf ein unzensiertes Add-On! Jawohl!!! Gibt es da keine globale Initiative oder so was? Auf jeden Fall bin ich von EA Pacific schwer enttäuscht. ![]() Und jetzt noch eine Episode zum Thema Jugendschutz-Wahn, natürlich aus dem schönen, sauberen und sicheren Bayern, woher auch sonst. ![]() "Habt ihr Warcraft III?" "Mit Sicherheit nicht!" "Warum!" "Das ist halt problematisch mit diesen Gewaltspielen!" ![]() "Das ist doch kein Gewaltspiel, das ist ab 16". "Nein, Spiele in der Art verkaufen wir nicht". Wie der mir nen Vortrag halten wollte bin ich abgehauen. Bei so einer Einstellung köntn ich platzen. ![]() Ich habe mich geirrt , das Spiel ist nicht ab 16 sondern ab 12. Nun ich hoffe andere nicht-bayrische Händler in Bayern führen das Spiel.. hoffentlich. Naja in bayrischen Gastätten hängt auch überall eine Kopie des Jugendschutzgesetztes an der Wand, das habe ich sonst noch nirgends woanders gesehen. In diesem Sinne gute Nacht!:o: |
#161
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gabs da dann überhaupt spiele zu kaufen? ich mein streng genommen ist auch siedler 'nen gewaltspiel
![]() naja, lassen wir das, das thema wurde ja nun schon mehrfach von allen seiten durchgekaut ... ![]() |
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Re: Add On
Zitat:
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#163
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Re: Add On
Zitat:
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Wer keine Angst hat, ist bereits tot! ![]() |
#164
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Also die Gesetze an sich sind schon i.O., nur die BPjM ist mir zu "politisch".
Das neue Jugendschutzgesetz ist gut und schützt uns in Zukunft von den temporär auftretenden Willkür-Anfällen der BPjM. Ich kenne jemand, der bei der BPjM arbeitet und in den letzten Monaten hatten sie gerade mal noch 2 Spiele auf dem Tisch. Diese stammen aber noch aus Verfahren vor dem 01.04.2003. Zur Zeit werden dort fast nur Pornos u.ä. geprüft. ![]() Die USK geht vernünftiger an die Sache. |
#165
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Zitat:
ich glaube die sind einfach nur zu dumm.
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I'll be back! |
#166
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was regst du dich über ea so auf.
schau doch doch Half Life 2 an. da kommt in deuschland auch nur eine zensierte version. die könnten auch eine unzensierte ab 18 version machen und tun es auch nicht weil es denen zu teuer ist. |
#167
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keine Indizeirung von FSK 16 Spielen
Die Bundesregierung oder die BPJS behält sich das Recht vor in schwerwiegenden Ausnahmefällen die USK zu überstimmen und einen Titel zu indizieren. Das heißt eine ab 16 Einstufung ist nicht 100%ig sicher, wenn das Spiel wie z.B. Generals in Augen von irgendwelchen spießigen Beamten, zu gefährlich ist. Wahrscheinlich wäre Generals auch nach dem 1.4. indiziert worden. Es wäre zwar sehr viel schwerer gewesen das durchzusetzten, aber nicht unmöglich. Wenn's nach der CDU/CSU ggegangen wäre, wären nach dem Erfurt-Amok-Lauf alle Spiele mit Gewalt verboten worden. Die SPD hat zwar dieses dolle neue Gesetz verzapft, aber der Unterschied ist im vergleich zu früher eigentlich gering. Außerdem bin ich eh über 18. Wenn halt nicht diese dumme Selbstzensur wäre.
Ist halt die Frage, welche Partei würde den Spielemarkt liberalisieren? Ich glaube das ist eine Pesönlickeitseinstellung. Ein Kanzler der selber zockt, das wärs... |
#168
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es gibt noch keine Gamer Partei oder
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#169
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Re: keine Indizeirung von FSK 16 Spielen
Zitat:
Dieses "Überstimmen" bezieht sich nur auf Telemedien und nicht auf Trägermedien. Die Vorschrift, welche eine Indizierung relaubt ist: § 18 I JuSchG § 18 VIII S.1 JuSchG verbietet aber eine Indizierung, wenn das Spiel von der USK eingestuft wurde. Und das übrigens nicht nur bis zu einer USK 16-Einstufung, sondern auch bei einer Einstufung als "keine Jugendfreigabe". § 18 VIII S.3 JuSchG beschreibt dann wieder den Ausnahmefall für § 18 VIII S.1 JuSchG und dort steht: "Hat eine anerkannte Einrichtung der Selbstkontrolle das Telemedium zuvor bewertet, so findet Absatz 1 (Indizierung durch BPjM) nur dann Anwendung, wenn die zentrale Aufsichtsstelle der Länder für den Jugendmedienschutz die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Liste jugendgefährdender Medien nach Absatz 1 für gegeben hält." Viele Gamezeitschriften/Medien haben diesbzgl. falsch berichtet, weil sie wohl das Gesetz nicht genau gelesen haben. Bei Spielen handelt es sich nämlich um Trägermedien und nicht um Telemedien. Ich kenne den Spieletester der BPjM, der dann auch die Berichte schreibt. Er hat das bestätigt. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren. |
#170
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Mit § 18 VIII S.3 wird quasi § 18 VIII S.1 unschädlich gemacht, denn die Alten damen und Herren da drinnen müssen nur einmal Jugendgefährdend hören, um dann komplett "INDIZIEREN!" zu meinen.
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Nach der GetBoinked5 von [Unbekannt]: "Ich hab aus Gewohnheit und Versehen zu meiner Freundin gesagt: Thekenschlampe bring mir noch n Bier" |
#171
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Zitat:
§ 18 VIII S.3 JuSchG ist nur bei TELEMEDIEN anwendbar. Spiele gehören aber zu den Trägermedien. |
#172
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Kann man das bei bestimmten spielen (wie HL2) die man üper "Stream" kauft die sache so drehen, dass es das dann Telemedien sind. Man kauft ja keinen Datenträger.
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Nach der GetBoinked5 von [Unbekannt]: "Ich hab aus Gewohnheit und Versehen zu meiner Freundin gesagt: Thekenschlampe bring mir noch n Bier" |
#173
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Schwer zu sagen.
Selbst wenn Du das Spiel über Stream ziehst, speicherst Du es ja dann zum Spielen auf der Festplatte, um es von dort aus zu spielen. Aber in der Zukunft wird es wohl immer schwerer bestimmte Begriffe genau zu definieren bzw. zuzuordnen. Hier noch die Definition von Telemedien: § 1 III JuSchG: " Telemedien im Sinne dieses Gesetzes sind Medien, die durch elektronische Informations- und Kommunikationsdienste nach dem Gesetz über die Nutzung von Telediensten (Teledienstgesetz, TDG) und nach dem Staatsvertrag über Mediendienste der Länder übermittelt oder zugänglich gemacht werden. Als Übermitteln oder Zugänglichmachen im Sinne von Satz 1 gilt das Bereithalten eigener oder fremder Inhalte. " Bei der Definition von Trägermedien steht noch, dass das elektronische Verbreiten auch dazuzählt. Dürfte wohl der Streamfall sein. |
#174
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STEAM heisst das.
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I'll be back! |
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Zitat:
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#176
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Also wenn das mit den Tele-, Tunten- und Trägermedien alles stimmt, dann ist das doch sehr beruhigend. Dann sind von der USK bewertete Spiele sicher. Aber man weiß ja nie...
Wenn die Richter nicht parteiisch sind müsste EA die Klage doch gewinnen oder? Wenn man denen schon vorher gesagt hätte das Spiel ist in der Form jugendgefährdend, dann hätten sie doch gleich alles in Bots geändert und ich hätte mir dann die englische Version gekauft, so gibt es doch einen großen finanziellen Schaden. Außerdem, war die USK-Begründung stichhaltig und logisch. Und drittens warum ist das Spiel in allen anderen Ländern nicht indiziert, in den USA wir das als Teen eingestuft. Sind die Teens in anderen Ländern schlauer als die Deutschen, haben die Deutschen mehr Gewaltpotential? Was soll diese ständige Bevormundung? Das manche Spiele erst ab 18 gekauft werden können ist ok, aber was soll der Indizierungsscheiß. Diese Spiele sollte man alle einfach pauschal ab 18 freigeben um diesen Mist beenden. Dan gibt es auch diese Selbstzensur nicht mehr. Aber darüber rege ich mich schon seit über 10 Jahren auf. Gespielt habe ich sowie so alles, Doom, MK, Wolfenstein, Duke, Quake... |